Geretsried:Ein offenes Begehren

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Luftballons markierten bei der Demonstration die Ausmaße des geplanten Krämmel-Baus am Karl-Lederer-Platz. (Foto: Hartmut Pöstges)

Anwohner des Karl-Lederer-Platzes erwägen weitere Schritte

Von Felicitas Amler, Geretsried

Eva Eberhardt braucht erst einmal eine Pause: Die Sprecherin der Anwohnerinitiative gegen das Bauvorhaben am Geretsrieder Karl-Lederer-Platz 14 bis 20 sagte am Montag, die Demonstration am Samstag und die darauffolgende Resonanz seien doch sehr anstrengend gewesen. Die Frage, die dort aufkam, ob ein Bürgerbegehren angestoßen werden soll, könne sie jedenfalls noch nicht beantworten. Geschweige denn, dass schon klar wäre, was genau ein solches Begehren fordern oder ablehnen sollte.

Der harte Kern der protestierenden Gruppe besteht nach Eberhardts Worten aus vierzig Personen. Aus den beiden Häusern Karl-Lederer-Platz 22 und 24 seien es acht Wohnungseigentümer. In ihrem Flyer zur Demonstration hatten sie gefordert: "Kein Monsterbau und überdimensionierte Tiefgarage am Karl Lederer Platz". Während und nach der Aktion hatte die Initiative Unterschriftenlisten ausgelegt, in die sich nach offiziellen Angaben am Samstag 400 Menschen eintrugen. Was sie unterzeichneten, war der nicht näher spezifizierte Satz: "Auch ich bin gegen das geplante Bauvorhaben am Karl-Lederer-Platz."

Eberhardt berichtet, noch am Tag nach der Demonstration, am Sonntag, habe bei ihr zu Hause das Telefon nicht stillgestanden; sie spricht von sechzig Anrufern, danach sei sie gar nicht mehr rangegangen. Die meisten Gesprächspartner hätten sie aufgefordert, die Idee eines Bürgerbegehrens umzusetzen. Der SZ sagte die Sprecherin der Initiative: "Ich persönlich mache es nicht, aber ich helfe mit." Wann entschieden werde, ob ein Bürgerbegehren angestrebt wird, sei aber noch nicht klar.

Inzwischen haben die Protestierenden offenbar überregional auf sich aufmerksam gemacht. Eberhardt sagte, ein Fernsehsender, den sie nicht benennen mochte, habe sich angekündigt. Es sei damit zu rechnen, dass innerhalb der kommenden zwei Wochen ein Beitrag über den Geretsrieder Karl-Lederer-Platz gesendet werde.

Laut Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung können Bürger "über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen". Ein solches Bürgerbegehren muss eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Frage und eine Begründung enthalten. Um einen Bürgerentscheid zu erwirken, müssen bei Kommunen bis zu 30 000 Einwohner acht Prozent der Gemeindebürger unterschreiben. Geretsried hat rund 24 000 Einwohner.

© SZ vom 07.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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