Geothermie:Icking sichert sich Mitsprache

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SZ-Grafik (Foto: Geothermie)

Gemeinderat beschließt im Hauruck-Verfahren Bebauungsplan, um Baugenehmigung für Standort zu bremsen

Von Claudia Koestler, Icking

Die geplante Geothermieanlage auf Ickinger Flur soll auf dem Höhenzug zwischen Dorfen und Attenhausen gebaut werden und somit an exponierter Stelle stehen. Die Isartalgemeinde aber fürchtet eine Beeinträchtigung der Landschaft, eine Einschränkung der Erholungsflächen und erhöhte Lärmemission für die Umgebung. Deshalb werden derzeit alternative, weil verträglichere Standortvarianten für die Anlage auf dem Höhenzug, etwa zur Hälfte im Wald, intensiv diskutiert. Teils wurden Vorschläge bereits bei einem Ortstermin mit Fachbehörden überprüft. Attenhauser und Dorfener Bürger hatten zudem jüngst einen weiteren, aus ihrer Sicht besseren Standortvorschlag vorgelegt.

Die Suche nach dem optimalen Platz läuft folglich noch. Deshalb musste Icking am Montag schnell handeln: Einstimmig haben die Gemeinderäte beschlossen, für das Areal "Geothermie" auf der Gemarkung Dorfen einen Bebauungsplan aufzustellen und bis dahin eine Veränderungssperre zu erlassen. Die von der Firma Erdwärme Bayern am Landratsamt eingereichte Baugenehmigung für die Geothermieanlage stand nämlich kurz vor der Genehmigung, erklärte Bauamtsleiterin Cornelia Zechmeister. Möglicherweise hätte diese bereits vor dem 2. Februar - dem Termin der nächsten Gemeinderatssitzung - vorliegen können.

Das wiederum hätte der Gemeinde vor Probleme gestellt. Denn die Baugenehmigung beinhaltet die Festschreibung des Standortes für die rund 8500 Quadratmeter große Geothermieanlage, so wie er im Antrag angegeben ist. Dieser ursprüngliche Standort aber war und ist in der Gemeinde wie bei den Bürgern eben umstritten, wenngleich Icking grundsätzlich sein Einvernehmen mit dem Bauantrag zur Geothermieanlage gegeben hatte. Zwar hatten die Gemeinderäte schon einmal im November 2016 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Doch dieser war laut Zechmeister nicht weitreichend genug gewesen, weil er noch keinen Geltungsbereich festgelegt hatte. Das wurde nun nachgeholt.

Der Bebauungsplan umfasst nun den Geltungsbereich für die Standortvariante "Wald-Feldflur Süd". Festgeschrieben wird darin bislang grob eine Fläche für Forstwirtschaft, eine für den Bau der Anlage und eine für die Landwirtschaft. Christian Mielich (SPD/Grüne) fragte an, ob auch alle weiteren Standortvarianten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Platz finden könnten. Das bejahte Zechmeister, auch wenn nun zunächst konkret mit der Wald-Feldflur-Variante weitergeplant werde. Sollte sich der Gemeinderat am 2. Februar für andere Standortvarianten entscheiden, müsste der Aufstellungsbeschluss angepasst werden.

Verena Reithmann (UBI) betonte die Parallelen zwischen Windkraftanlagen und Geothermie. Deshalb müssten ihrer Ansicht nach die Ziele des Regionalplanes auch für das Ickinger Projekt gelten. Dort heiße es, zitierte Reithmann: "Bei der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll durch eine vorausschauende Standortplanung vor allem darauf geachtet werden, dass unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durch optische und akustische Einwirkungen der Windkraftanlagen vermieden werden und der Naturhaushalt, das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion der Landschaft, der Tourismus sowie Bau- und Bodendenkmäler nicht erheblich beeinträchtigt werden." Obendrein, merkte Reithmann an, dürfe die durch das Areal verlegte Gaspipeline nicht zwischen den künftigen Gebäuden verlaufen. Die Gemeinderäte beauftragten die Firma u-Plan mit der Erstellung des Bebauungsplans.

© SZ vom 25.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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