Gemeinde verschärft Vorschriften:Angehängt

Lesezeit: 2 min

Münsing erweitert die Leinenpflicht für Hunde. Davon hält Angelika Kassner vom Tiersportverein Königsdorf nichts

Von Benjamin Engel, Bad Tölz-Wolfratshausen

Frei laufende Hunde verängstigen manche Menschen. Teils klagen Landwirte, dass die Tiere über ihre Wiesen rennen und das Gras mit Kot verunreinigen. Die Covid 19-Pandemie hat die Zahl der Ausflügler in der Region erhöht und damit die Problematik aus Sicht der Münsinger Verwaltung verschärft. Daher dehnt die Kommune die Anleinpflicht für Hunde aus. In der neuen, von Dezember an gültigen Ortsverordnung ist festgelegt, dass die Halter künftig schon Tiere ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern nicht mehr frei herumlaufen lassen dürfen. Die Leinenpflicht galt bislang erst für große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern in öffentlichen Anlagen, Straßen, Wegen und Plätzen mit erheblichem Fußgängerverkehr.

Damit erfasst die Münsinger Regelung künftig schon mittelgroße Hunde wie etwa zahlreiche Terrierarten und damit wesentlich mehr Tiere. Insgesamt herrscht im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Regelsammelsurium. Einige Gemeinden wie Eurasburg verzichten gar vollkommen auf spezifische Satzungen.

In der Nachbarkommune Münsing sieht Bürgermeister Michael Grasl (FW) dagegen Handlungsbedarf. Er beobachte, dass heuer wesentlich mehr Familien, Radfahrer und Freizeitsportler auf öffentlichen Wegen in Münsing unterwegs seien. Viele hätten auch Hunde dabei, sagt er. Manche Menschen verspürten nicht nur Freude, wenn ein solches Haustier auf sie zulaufe. "Ich habe keine Angst vor Hunden, aber andere schon", erklärt er. "Wer keinen Hund hat, weiß nicht, ob der Hund nur spielen will oder jemanden stürmisch begrüßen." Das müsse Grasls Ansicht nach jeder verstehen können.

Als problematisch sieht Münsings Bürgermeister ebenso, dass Hunde teils frei im Wald, auf den Feldern und Wiesen herumlaufen. Durch ihren Kot könne das dort für die Tiere der Landwirte gewonnene Futter verunreinigt werden, sagt er. Daher unterstütze die Kommune auch eine Aktion der Landwirte, mit Hinweisschildern für Tierhalter, deren Hinterlassenschaften einzusammeln und wieder mitzunehmen.

Die seit 20 Jahren gültige aktuelle Münsinger Ortsverordnung läuft im kommenden Dezember aus. Daher wurde sie aktualisiert. Weiterhin sind Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Badeplätzen verboten. Von den Bestimmungen ausgenommen sind Blindenführer-, Rettungs-, Herdenhüte- und Diensthunde der Polizei oder für das Bewachungsgewerbe eingesetzte Tiere. Kampfhunde müssen im gesamten Gemeindegebiet an die Leine.

Regelungen zur Hundehaltung wie in Münsing sind für Angelika Kassner vom Verein Hundesportfreunde Königsdorf eigentlich sinnlos. "Ich halte davon gar nichts", sagt sie. Könne ein Halter sein Tier nicht kontrollieren, schaffe dieser das auch mit einer verpflichtend vorgeschriebenen Leine nicht. Kassner hat selbst mehrere Hunde. Alle dürften nur auf den Wegen bleiben. Das sei mit der richtigen Erziehung zu schaffen. Statt Verboten empfiehlt Kassner, lieber die anerkannte Begleithundeprüfung des bayerischen Landesverbands für den Hundesport bei jedem Halter verpflichtend zu machen. In den Seminaren lerne der Mensch, sich mit seinem Tier auseinanderzusetzen, ihn etwa im Umgang mit Fußgängern, Joggern oder Radfahrern zu erziehen. Ein Großteil unerwünschter und brenzliger Verhaltensweisen lasse sich damit laut Kassner vermeiden.

Mit ihren Vereinsmitgliedern und deren Hunden besucht sie auch Heilpädagogische Tagesstätten oder das Demenzzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Wolfratshausen. Sowohl kleine Kinder als auch die erwachsenen Erkrankten könnten nur schwer einschätzen, wie Hunde reagierten. Weil die Tiere aber entsprechend erzogen seien, funktioniere das.

Nur in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde ist das freie Herumlaufen von Hunden in Bad Heilbrunn verboten. Grundsätzlich für alle Exemplare dieser Haustierart im gesamten Gebiet der Kommune eine Anleinpflicht zu erlassen, ist für Hans Keller rechtlich unzulässig. Denn Hunde hätten ein natürliches Bewegungs- und Auslaufbedürfnis, dem Rechnung getragen werden müsse. Zudem wäre es äußerst schwierig, im Außenbereich zu kontrollieren, ob Wege, Wiesen, Felder und Wälder rein gehalten würden.

Keinerlei spezifische Satzungen oder Verordnungen zur Hundehaltung existieren in Eurasburg. Jede Gemeinde sei eben anders, sagt Rathaus-Geschäftsführer Günther Eidenschink. Von größeren Problemen habe er auch nichts gehört. Darüber hinaus gibt er sich zurückhaltend. "Es ist ein sehr sensibles Thema, in die Rechte von Hundehaltern einzugreifen", sagt Eidenschink.

© SZ vom 23.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: