Geldstrafe:Kinder-Pornos auf dem Laptop

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Familienvater wegen Besitzes von Dateien verurteilt

Von Benjamin Engel, Geretsried

Auf der Internetseite eines Kinderporno-Rings sind Heilbronner Fahnder auf den Skype-Account eines 46-jährigen Familienvaters aus dem Nordlandkreis gestoßen. Anfang April 2017 schlugen die Ermittler frühmorgens um 6 Uhr zu - und durchsuchten dessen Wohnung. Auf dem sichergestellten Laptop des Mannes rekonstruierten sie später 49 kinder- und jugendpornografische Dateien. Wegen deren Besitzes musste er sich am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Er selbst gab an, dass er niemals solche Bilder auf dem Laptop gesehen und auch nicht installiert habe. "Ich kann mir nicht erklären, wo diese Fotos herkommen", schilderte er auf der Anklagebank. Doch er wurde zu einer Geldstrafe von 8250 Euro verurteilt.

Die Polizei hatte bei der Hausdurchsuchung auch Handys und Computergeräte der drei Söhne sichergestellt. Bei den zwei älteren Kindern stießen die Ermittler ebenso auf pornografische Dateien. Im jetzigen Prozess bestritt der angeklagte Familienvater, schuldig zu sein. "Ich habe mit den Fotos nichts zu tun", sagte er. "Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit." Damit begründete er auch, warum er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt habe. Nur deshalb wurde öffentlich verhandelt.

Der Mann schilderte, den Laptop im März 2014 in gebrauchtem Zustand in einem Elektronikgeschäft für seinen Sohn gekauft zu haben. Der Junge sei kurz darauf für eine Studienreise nach England gereist. Über den Laptop habe er mit ihm kommunizieren wollen und den Skype-Account allein dafür angelegt, später auch nicht mehr genutzt. Beim Kauf sei ihm versichert worden, dass der Laptop leer sei. Doch hätten sich noch alte Fotos vom Vorgänger darauf gefunden. Diese Bilder habe er durch seinen Sohn löschen lassen.

Im Prozess war die Frage entscheidend, ob die Bilder womöglich von einem früheren Laptop-Besitzer stammen könnten. Das verneinte eine 46-jährige Mitarbeiterin des Elektronikgeschäfts. Sie berichtete, dass sie gebrauchte Geräte bei Neukäufen kostenlos übernähmen. Auf den Geräten würden vor dem Verkauf die alten Profile und Dateien gelöscht. Im Buchungssystem könne sie aber nicht mehr auf jedes einzelne Exemplar zurückschließen.

Ein Sachverständiger hatte die Dateien auf dem beschlagnahmten Laptop ausgewertet. Vor Gericht schilderte der IT-Experte, dass das Programm Skype darauf schon zwei Monate vor dem angegebenen Kauf installiert worden sei. Auch das Benutzerkonto mit dem Namen des Angeklagten sei damals angelegt worden. Die gelöschten pornografischen Bilder habe er rekonstruieren können. Wie und wann sie auf den Computer gekommen seien, lasse sich nicht mehr feststellen. Dass der Skype-Account unbemerkt in die Chat-Gruppe des Kinderporno-Rings aufgenommen worden sein könnte - wie der Angeklagte behauptete - hielt der Sachverständige für unmöglich. Der Verteidiger beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 10 800 Euro. Für Richter Helmut Berger war der Mann schuldig. Wenn solche Dateien auf seinem Laptop habe, mache man sich strafbar.

© SZ vom 17.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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