Gebühren bleiben vorerst gleich:Regeln für die letzte Ruhestätte

Lesezeit: 2 min

Idyll mit Brunnen: "Unser Waldfriedhof wird allgemein als sehr schöner Friedhof empfunden", sagt der Tölzer Kämmerer Hermann Forster. (Foto: Manfred Neubauer)

Bad Tölz überarbeitet die Satzung für den Waldfriedhof - auch deshalb, weil dort neue Bestattungsformen erlaubt sind

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Wie hoch die Grabsteine auf welchem Gräberfeld des Tölzer Waldfriedhofs sein dürfen, wie sie gestaltet sein müssen, wie die Einfassung auszusehen hat, welche Materialien verwendet werden können - all dies regelt die Friedhofssatzung der Stadt. Vor 22 Jahren wurde sie erlassen und soll nun überarbeitet werden. Unter anderem auch deshalb, weil mittlerweile neue Bestattungsformen erlaubt sind, zum Beispiel die herzförmig angelegte Urnen-Gemeinschaft oder auch das Gräberfeld unter einem Baum. An den Gebühren soll sich dabei zumindest in diesem Jahr noch nichts ändern.

2021 werde man sich aber "mal darüber unterhalten müssen", ob die Abgaben gleich bleiben oder angepasst werden sollen, kündigte Kämmerer Hermann Forster in der jüngsten Sitzung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses an. Die Preise müssten sich dann an den Gebühren orientieren, die in der Region in der Regel verlangt werden.

Neu ist, dass die Stadt künftig den Friedhof, einzelne Felder oder auch nur bestimmte Grabstätten schließen, respektive entwidmen darf. "Das ist im öffentlichen Interesse, das ist wichtig", sagte Forster. Als Beispiel nannte er die Verseuchung des Grundwassers, die einen solchen Schritt notwendig machen könne. In dem überarbeiteten Paragrafenwerk wird überdies vorgeschrieben, wie viele Urnen in dem jeweiligen Grab beigesetzt werden dürfen, zudem dürfen sie nur aus Material bestehen, das verrottet. Des Weiteren ist festgelegt, dass Grabsteine "nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit" stammen dürfen. Ferner hat die Stadt durch die neue Satzung fortan auch die Möglichkeit, künstlerisch und historisch wertvolle Grabmäler und andere Anlage zu schützen. Wer sie entfernen möchte, braucht nun die Genehmigung der Stadt. Und schließlich müssen Grabsteine auch standfest sein. Die Regeln für die Bestattung auf dem Franziskanerhof fallen weg. Nach den Wegzug des Ordens finden hinter der Franziskanerkirche ohnehin keine Beerdigungen mehr statt.

"Unser Waldfriedhof wird allgemein als sehr schöner Friedhof empfunden", sagte Forster. Aber das Erscheinungsbild hänge auch davon ab, welche Vorschriften für die Gestaltung gelten. "Sonst hätten wir bald ein Disneyland." Ludwig Janker (CSU) wollte wissen, warum die Belegungszeit für Kindergräber sechs Jahre umfasse, für normale Gräber zehn Jahre und für spezielle 15 Jahre. "Das hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen", erklärte Standesbeamter Wolfgang Steger. Franz Mayer-Schwendner (Grüne) fragte, wer auf dem Tölzer Friedhof bestattet werden dürfe. "Wenn die Eltern auswärts gelebt haben, können dann die Kinder, die hier wohnen, sie in Bad Tölz beerdigen?" Dies bejahte Steger. Jeder, der in Bad Tölz seinen Wohnsitz habe, könne auf dem Friedhof ein Grab erwerben.

Einen barrierefreien Zugang am Haupttor wünscht sich Ulrike Bomhard (FWG). Überdies fände sie es gut, wenn dort ein Türöffner angebracht würde - "ein Knopf, den man drücken kann". Bürgermeister Josef Janker (CSU) räumte ein, dass der Friedhof durch den Haupteingang nur über eine Stufe zu erreichen sei. Ein Umbau wäre jedoch aufwendig, meinte er. Es gebe aber ja noch den seitlichen Zugang von den Parkplätzen her, "da ist alles barrierefrei".

© SZ vom 17.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: