Freizeit in Bad Tölz-Wolfratshausen:Bootsverbot auf der Isar

Das Befahren der Isar ist im Bereich zwischen der Landkreisgrenze ab der Gemeinde Wallgau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries vorübergehend verboten. Das teilt das Landratsamt mit. Gründe für das Verbot sind einerseits der Artenschutz, andererseits die Sicherheit. Denn am betreffenden Flussabschnitt finden sich gestürzte und quer liegende Bäume, in deren Bereich sich auch Brutplätze von vom Aussterben bedrohter Vogelarten befinden, erklärt die Kreisbehörde.

Ein vorübergehendes Befahrungsverbot sei erforderlich, weil beim Umfahren der Hindernisse mit Wasserfahrzeugen die Brutplätze und Gelege im FFH-Gebiet zerstört oder beeinträchtigt werden könnten.

Das Landratsamt hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, das Fahrverbot für Boote und Wasserfahrzeuge aller Art bleibt bis zum Ende der Brutzeit bestehen.

Dringend abgeraten wird zudem davon, die Isar im Bereich Pupplinger Au zu befahren. Dort gebe es Wildholzansammlungen, erklärt Cornelia Breiter, die zuständige Sachgebietsleiterin im Landratsamt.

Grundsätzlich darf die Isar mit geeigneten Booten nach den Bestimmungen der Gemeingebrauchsverordnung seit 1. Juni wieder befahren werden. Breiter erinnert jedoch: "Die Isar ist ein Wildfluss, einhängende Bäume, Treibholz oder weitere Hindernisse können jederzeit vorkommen." Jeweils aktuelle Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-toelz.de

© SZ vom 04.06.2020 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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