Finanzen in der Pandemie:1,5 Millionen Euro für den Landkreis

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Freistaat gleicht Teil der Gewerbesteuer-Lücken aus

Auch ohne Unterstützung durch den Bund: Der Freistaat Bayern hilft Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und gleicht einen Teil der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus. Wie der CSU-Stimmkreisabgeordnete Martin Bachhuber mitteilt, fließen dabei 1,54 Millionen Euro in den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. "Wir halten in diesen schwierigen Corona-Zeiten also Wort und gleichen pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus", kommentiert Bachhuber einen entsprechenden Beschluss.

Von dieser Summe profitieren folgende Städte und Gemeinden: Bad Heilbrunn (5743 Euro), Benediktbeuern (25 506 Euro), Bichl (30 781 Euro), Dietramszell (74 006 Euro), Geretsried (382 006 Euro), Greiling (5832 Euro), Icking (13 287 Euro), Kochel am See (137 112 Euro), Königsdorf (288 742 Euro), Lenggries (47 773 Euro), Münsing (107 034 Euro), Reichersbeuern (24 320 Euro) und Wolfratshausen (397080 Euro). Landesweit stehen für das laufende Jahr 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation zur Verfügung. "Wir sorgen auf diese Weise für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen", sagt Bachhuber.

Im vergangenen Jahr hatten die bayerischen Kommunen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. "Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden bislang nicht aufgegriffen", bedauert Bachhuber. Daher werde der Freistaat nun selbst aktiv, entsprechend der letztjährigen Hilfe auch für dieses Jahr seinen Anteil an einem Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer zu leisten.

Für eine schnelle Hilfe wird in den kommenden Tagen eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst 2022, um die Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Jahres 2021 berücksichtigen zu können.

© SZ vom 18.12.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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