Exhibitionismus in der Pupplinger Au:Rendezvous vor Gericht

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Ein Mann verabredet sich im Internet mit zwei jungen Männern auf einem Parkplatz in der Au - und entblößt sich dann vor den Falschen.

Von Benjamin Engel

Wer als Homosexueller intime Kontakte sucht, wird im Internet schnell fündig. So hatte sich auch ein 51-jähriger Geretsrieder über eine entsprechende Plattform an einem Parkplatz in der Pupplinger Au mit zwei jungen Männern zu sexuellen Spielchen verabredet. Wie vereinbart fuhr der Mann am 10. Juni mit seinem Auto dorthin und zeigte sich in eindeutigen Posen vor zwei jungen Männern, die gerade aus ihrem Auto ausgestiegen waren. Doch offensichtlich war er bei ihnen an die Falschen geraten, denn die beiden zeigten ihn wegen exhibitionistischer Handlungen an. Gegen den Strafbefehl von 1200 Euro hatte der Geretsrieder Einspruch eingelegt, weswegen es am Mittwoch zur Verhandlung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht kam.

Die Verhandlung dauerte nur wenige Minuten. Vor Gericht gab der Mann alle Vorwürfe zu. "Ich bin schwul", sagte er und berichtete von der internetgestützten Verabredung mit zwei jungen Männern für den fraglichen Tag am Parkplatz. Er sei dort gerade erst mit dem eigenen Wagen angekommen, da sei schon ein Auto vorgefahren, aus dem zwei junge Männer gestiegen seien. "Ich habe Blickkontakt gesucht", sagte der Angeklagte. Schließlich war er den beiden in den Auwald gefolgt, hatte seine leichte Trainingshose heruntergelassen und vor ihren Augen Hand an sich gelegt. Als sie nicht reagierten, war der Mann zum Parkplatz zurückgegangen und noch eine Weile im Auto sitzen geblieben und hatte beobachtet, wie die jungen Männer zurückkamen und wegfuhren. Daraufhin sei er auf den zweiten unter Homosexuellen einschlägig bekannten Parkplatz in der Pupplinger Au gefahren. Hier hatte ihn dann eine Polizeistreife aufgegriffen und sein Geständnis aufgenommen.

Die Höhe des folgenden Strafbefehls wollte der Mann jedoch nicht akzeptieren. Deshalb hatte er Einspruch eingelegt. Richter Helmut Berger forderte ihn aber eindringlich auf, diesen zurückzunehmen. 30 Tagessätze seien aus seiner Sicht zu niedrig. Wenn er den Einspruch aufrechterhalte, müsse er mit einer Strafe von bis zu 60 Tagessätzen rechnen. "Ist das Vergehen so schwer?", fragte der Geretsrieder. "Ja", erhielt er als Antwort. Schließlich akzeptierte der Mann die Strafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.

© SZ vom 17.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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