Eglinger Gemeinderat:Urlaub im Bunker

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Umnutzung auf dem Schönberg weckt Fragen bei Eglingern

Lange schien es ruhig um die einstige Raketenstellung auf dem Schönberg bei Deining. In der jüngsten Gemeinderatssitzung von Egling aber zeigte sich, dass die Nachnutzung noch immer das Potenzial für Zündstoff in sich birgt. Die derzeitigen Eigentümer hatten den Antrag gestellt, aus einem ehemaligen militärischen Gebäude Ferienwohnungen zu machen. Das wiederum weckte bei einigen Gemeinderäten Fragen zur grundsätzlichen Nutzung des Areals.

Auf dem Schönberg, einer Anhöhe am Rande von Deining, entstand Mitte der 1970er-Jahre im Kalten Krieg eine ausgedehnte Raketenstellung der Nato. 2002 wurde diese aufgegeben und geräumt, ein Landwirt hatte das etwa zehn Hektar große Grundstück mit 13 militärischen Bauten, darunter auch Raketenbunker, erworben. Er wollte dort Wollschweine, Strauße, Karpatenwild und Wachteln aufziehen. Auch wenn der damalige Gemeinderat der Nutzungsänderung für die exponierte und im Landschaftsschutzgebiet gelegene Fläche nach kontroversen Debatten mehrheitlich stattgab - es blieb ein Riss im Gremium und ein Streitpunkt in der Bevölkerung. Viele hätten dort lieber den kompletten Rückbau gesehen.

Der Antrag auf Umnutzung ließ nun insbesondere die Deiniger Gemeinderäte aufhorchen. Und nachfragen. "Wie viele Wohnungen gibt es dort oben schon? Wir befinden uns dort immerhin im Außenbereich, wo maximal fünf Wohneinheiten zulässig wären", wollte Hans Spindler (parteifrei/CSU) wissen. Auch Gewerbe sei auf dem Areal genehmigt - "was überwiegt?" Und wie stehe es um die Rückbauverpflichtung hinsichtlich des hohen Zauns? Bis diese Fragen geklärt seien, wollte er den Antrag zurückstellen. Das aber sei eine unzulässige Verknüpfung von Themen, gab Heiko Arndt (CSU) zu bedenken. Der Antragssteller erklärte, das Gewerbe betreffe nur einen Bunker, dort lagere Pyrotechnik. Derzeit gebe es zwei Wohneinheiten, der Zaun sei bis auf den Bereich für Rinder und Hirsche abgebaut worden. Sein Antrag erhielt letztlich eine Mehrheit im Gremium. Die Fragen der Deiniger werden dennoch ans Landratsamt zur offiziellen Klärung weitergeleitet.

© SZ vom 21.09.2019 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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