Dietramszeller Politik:Gleiche Regeln überall

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Die Ortsgestaltungssatzung gilt künftig im gesamten Gemeindegebiet

Von Petra Schneider, Dietramszell

Lange hat der Dietramszeller Gemeinderat im Sommer über die Geltungsbereiche diskutiert, für welche die überarbeitete Ortsgestaltungssatzung künftig gelten soll. Architektin Vera Winzinger hatte dazu alle 60 Ortsteile und Weiler erkundet und "sehr viel Arbeit reingesteckt", wie Kreisbaumeister Andreas Hainz damals erklärte. Diese Festlegung ist nun obsolet; denn künftig gilt die Ortsgestaltungssatzung im gesamten Gemeindegebiet. Ausgenommen ist nur der Bereich Kloster, Rathaus und Schule, in dem nach Ansicht der Verwaltung keine Satzung nötig ist. Sie gilt auch grundsätzlich nicht in Bereichen, für die rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, die selbst bereits Gestaltungsvorgaben machen.

Die im vergangenen Jahr verabschiedete Ortsgestaltungssatzung habe sich als wenig praktikabel erwiesen, erklärt dazu Bürgermeister Josef Hauser (FW) auf Nachfrage. So habe sich kürzlich ein Problem bei einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich ergeben, die nicht im Geltungsbereich der Satzung lag. In einem solchen Fall könnten Bauherren auch "blaue Dachpfannen oder Flachdächer" bauen, sagt Hauser. Das wolle man nicht, weshalb die Ortsgestaltungssatzung nun im gesamten Gemeindegebiet gelte.

Der Gemeinderat hat am Dienstag kleinere Änderungen eingearbeitet und die Vorlage mit einer Gegenstimme von Michael Häsch (CSU) gebilligt. Sie erlaubt Bauherren nun grundsätzlich etwas mehr Spielräume. So einigten sich die Gemeinderäte auf eine Kniestockhöhe von maximal einem Meter, statt der von der Verwaltung vorgeschlagenen 50 Zentimeter. So soll noch mehr Wohnraum in Dachgeschossen geschaffen werden können. Bei Doppelhäusern sollen künftig zwei Zwerchgiebel, also aus der Fassade vorspringende Gauben, erlaubt sein. Waagrechte Hölzer sind nun nicht nur bei massiven Blockbauten möglich, sondern auch, wenn sie lediglich als Schalung ausgeführt werden. Der Gemeinderat kippte auch die bisherige Vorgabe, dass Fensterläden verpflichtend sind. Nicht mehr vorgeschrieben sind außerdem Fenster- und Türrahmen ausschließlich in Holz oder Holzoptik.

Der Vorschlag von Häsch, landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude von der Ortsgestaltungssatzung auszunehmen, wurde abgelehnt. Jeder Bauwerber könne schließlich einen Antrag auf Abweichung stellen, sagte Hauser. Ludwig Gröbmaier (CSU) bemängelte, dass entgegen dem Rat des Kreisbaumeisters die Satzung nun doch wieder für das gesamte Gemeindegebiet gelten soll. "Da muss man abklären, ob das überhaupt zulässig ist." Die beschlossene Fassung werde dem Landratsamt ohnehin zur Prüfung vorgelegt, sagte Hauser.

© SZ vom 13.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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