Dietramszell:Wenn das Wasser fließen soll

Für Vereine und Bauherrn, die an Hydranten vorübergehend Wasser abzapfen, etwa bei Festen, gilt eine neue Regelung. Künftig müssen sie eine Kaution von 250 Euro hinterlegen, wenn sie eine bewegliche Entnahmeeinrichtungen und Wasserzähler ausleihen wollen. Bei einer Verleihdauer von bis zu 14 Tagen fällt eine pauschale Gebühr von 50 Euro an. Wird der Wasseranschluss bis maximal sechs Monate genutzt, müssen 100 Euro an die Gemeinde gezahlt werden. Die Wassergebühren von 1,25 je Kubikmeter kommen dazu. Das hat der Gemeinderat jüngst beschlossen. Bisher hat die Gemeinde laut Bauamtsleiterin Elisabeth Schelle eine pauschale Grundgebühr von 100 Euro erhoben. Diese Regelung habe aber in der Vergangenheit zu Problemen geführt: Bei einem kurzfristigen Wasserverbrauch sei eine Gebühr von 100 Euro unverhältnismäßig hoch und deshalb häufig gar nicht erhoben worden. Zudem seien die verliehenen Entnahmeeinrichtungen oft erst nach mehrmaliger Erinnerung zurückgegeben worden. Die Verwaltung schlug deshalb eine Tagesmiete von 0,70 Cent vor, um einen Anreiz für eine schnellstmögliche Rückgabe zu schaffen. Die Verwaltung sah überdies eine Kaution von 500 Euro als gerechtfertigt an, weil der Neuwert solcher beweglicher Anlagen zwischen rund 500 und 1500 Euro liege. Die Kaution werde abzüglich der Tagesmiete zurückgezahlt, erklärte Schelle. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung nicht. 500 Euro seien für Vereine, die kurzfristig für Feste einen Wasseranschluss bräuchten, zu hoch, sagten Stephan Ailler (CSU) und Hans Benno Suttner (CSU). Michael Häsch (CSU) hielt die Tagesmiete für verwaltungstechnisch zu aufwendig. Die Mehrheit stimmte für die von Häsch vorgeschlagene Zeitraum-Variante und eine halbierte Kautionssumme.

© SZ vom 26.06.2015 / schp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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