Corona in Bad Tölz-Wolfratshausen:Unterschiede bei der Quarantäne

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Kontaktpersonen werden nach Delta und Omikron differenziert

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Das Coronavirus krallt sich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ähnlich hartnäckig fest wie in den anderen Landkreisen Bayerns, der Republik und der Welt. Doch anders als in weiten Teilen der europäischen Nachbarn herrscht hierzulande noch die sogenannte Delta-Variante vor. Noch, denn einen ersten Omikron-Fall hatte die Kreisbehörde in der vergangenen Woche bestätigt, bei einem weiteren Verdachtsfall wird das Ergebnis in den kommenden Tagen erwartet. Angesichts dessen weist die Kreisbehörde darauf hin, dass für Kontaktpersonen unterschiedliche Quarantäne-Regelungen gelten, je nachdem, welche Virus-Mutante bei dem jeweiligen Kontakt festgestellt worden ist.

Handelt es sich um die Delta-Variante oder eine der vorangegangenen Mutanten, ist der Impf- oder Genesenenstatus ausschlaggebend. Das bedeutet, dass derjenige nicht in Quarantäne muss, der vollständig geimpft oder genesen ist und keine Symptome zeigt. Stattdessen ist die Person verpflichtet, beständig auf Symptome zu achten und regelmäßig Selbsttests durchzuführen sowie die Kontakte einzuschränken. Zeigt die betreffende Kontaktperson Symptome, gilt es, sich in eine vorläufige Quarantäne zu begeben, einen PCR-Testtermin beim Hausarzt zu vereinbaren und zusätzlich Selbst- oder Schnelltests durchzuführen.

Ist jemand nicht vollständig geimpft oder genesen, gilt eine Quarantäne. Treten Symptome auf, braucht es einen PCR-Testtermin beim Hausarzt. Auch wenn dieser negativ ausfällt, dauert die Isolation zehn Tage. Treten keine Symptome auf, gilt dennoch die zehntägige Quarantäne, aus der man sich aber ab Tag zehn per Antigen-Schnelltest frei testen kann.

Liegt hingegen der Verdacht auf eine Infektion mit Omikron vor, unterliegen alle engen Kontaktpersonen - einschließlich der geimpften und genesenen - einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann in diesem Falle nicht verkürzt werden.

© SZ vom 31.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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