Bootsfahrten:Obere Isar besser schützen

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Naturfreunde fordern seit Jahren eine deutliche Beschränkung von Bootsfahrten auf dem Fluss. Der Verordnungs-Entwurf geht ihnen aber nicht weit genug

Von Petra Schneider, Lenggries

Viele Jahre hat der Verein "Rettet die Isar jetzt" für eine Verordnung gekämpft, damit der kommerzielle und private Bootsbetrieb auf der Isar naturverträglich geregelt wird. Seit Ende November liegt nun ein Entwurf des Landratsamts vor, der bereits in Egling und am Montag auch im Lenggrieser Gemeinderat einstimmig gebilligt wurde.

"Wir betrachten das als Fuß in der Tür", sagte Bürgermeister Werner Weindl (CSU). Die Verordnung müsse in der Praxis erprobt und gegebenenfalls verändert werden. Auch der Verein "Rettet die Isar jetzt" bekundet "grundsätzlich Einverständnis" mit dem Regelwerk. In einer Stellungnahme lobt Vorsitzender Karl Probst die "umfangreichen Vorarbeiten der Verwaltung" sowie die "politische Weitsicht und Standhaftigkeit" der Politik. Einige Anmerkungen zum Entwurf macht der Verein dennoch: So solle der Bereich der oberen Isar zwischen Sylvensteinspeicher und Landkreisgrenze für Wasserfahrzeuge völlig gesperrt werden. "Dieses Gebiet ist ein Naturraum von überregionaler, ja europäischer, Bedeutung und sollte dem Erleben von Natur im ursprünglichen Sinne vorbehalten bleiben", heißt es in der Stellungnahme.

Demonstration zu Wasser: Mit der Bootsaktion für lebendige Flüsse haben Umweltschützer und Freizeitsportler im vergangenen Sommer die Diskussion um den Schutz der Isar mit geprägt. Nun soll eine Verordnung den Bootsbetrieb naturverträglich regeln. (Foto: Manfred Neubauer)

Für einen Bootsbetrieb sei die obere Isar wegen zu geringer Wasserführung ohnehin nicht geeignet. Im Entwurf des Landratsamts ist für diesen Bereich keine Ausschlussregelung vorgesehen, werde aber diskutiert, sagte Franz Steger von der Unteren Naturschutzbehörde, der an der Sitzung in Lenggries teilnahm. Die obere Isar werde im wesentlichen "nur von Spezialisten" befahren, also von Kanuten oder Kajakfahrern. Seine Behörde wäre "aus Naturschutzgründen" für ein generelles Verbot", sagte Steger. Bei einer Verordnung müssten aber auch andere Aspekte, wie Sport und Erholung, berücksichtigt werden. Wegen der geringen Wassertiefe im Bereich Sylvenstein flussaufwärts befürchtet Probst eine Zunahme von Standup-Paddlern, die der Schutzverein auf der Isar generell verbieten möchte. "Sie sind nicht sicher und laden zum Befahren des Flachwassers ein", heißt es in der Stellungnahme. Nicht nur Gumpenspringen sondern auch das "Scubing", also das Schnorcheln, sollten nach Ansicht des Vereins untersagt werden, ebenso das Ziehen von Booten durch Flachwasser - und zwar grundsätzlich und nicht nur "möglichst", wie im Entwurf formuliert. Der Verein regt zudem eine stärkere Beschränkung der Nutzungszeiten an; der Bootsbetrieb solle auf die Zeit zwischen acht und 19 Uhr beschränkt bleiben, um einen "beruhigenden Effekt für die Natur zu erzielen".

Die Verordnung erlaubt ein Befahren bereits ab sieben Uhr morgens bis 20.30 Uhr. Probst schlägt zudem vor, dass organisierte Veranstaltungen mit mehr als fünf Booten genehmigungspflichtig sein sollten. Dass dies für gewerbliche Bootstouren künftig grundsätzlich gilt, begrüßt der Verein. Eine Registrierung und Lizenzierung mit einem "geeigneten Befähigungsnachweis", halte man darüber hinaus für unerlässlich.

Für die kommende Saison sind beim Landratsamt sechs Anträge von gewerblichen Anbietern eingegangen, die der Lenggrieser Gemeinderat bereits in seiner Stellungnahme im November gebilligt hat. Wie viele kommerzielle Bootstouren zusätzlich zu den privaten die Isar überhaupt verkraften kann, soll eine FFH-Studie klären, die den gesamten Flussverlauf im Landkreis miteinbezieht. Sie werde "hoffentlich noch heuer angepackt", sagte Steger. Auch der Schutzverein erhofft sich von der Studie Aussagen über eventuell nötige Limitierungen. "Eine Begrenzung auf fünf Boote mit höchstens zehn Personen pro Tour erscheint uns sinnvoll", schreibt Probst. Letztlich könne nur eine Kontingentierung die kommerzielle Nutzung vermindern.

Dass dies "wettbewerbsrechtliche Fragen" aufwerfe, sei ein nicht leicht zu lösendes Problem. Eine Vergabe von Konzessionen nach Eingang der Anträge, durch Verlosung, Versteigerung oder "nach dem besten Konzept" ist nach Ansicht des Vereins aber möglich. Wer naturnahe Touren "ohne Eventcharakter" anbiete, solle den Zuschlag erhalten.

© SZ vom 26.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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