Bauen im Oberland:Münsing ist für bisherige Abstandsregeln

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Die Novelle zur bayerischen Bauordnung ermöglicht, künftig dichter zu bauen, als die Kommune Münsing akzeptieren will. Der Gemeinderat hat daher in seiner jüngsten Sitzung für eine eigene Satzung gestimmt, um die bisherigen Abstandsflächen weitestgehend beizubehalten. Das Ziel des Gesetzgebers, nachzuverdichten und damit Flächen zu sparen, sei prinzipiell ein guter Gedanke, sagte Bauamtsleiter Stephan Lanzinger. Doch die Novelle würde die Wohnqualität und den Wohnfrieden mindern. Denn der Siedlungsdruck sei hoch und die Grundstückspreise stiegen. Bauherren würden daher die Abstände so dicht wie möglich halten.

Die Novelle setzt Gemeinden unter Druck. Der Landtag hatte die Neuregelung im Dezember verabschiedet, zum 1. Februar tritt sie in Kraft. Dadurch sei nur wenig Zeit geblieben, zu reagieren, sagt Bürgermeister Michael Grasl (FW) am Tag nach der Ratssitzung. Im Baurecht galt bisher die sogenannte 1-H-Regel. Das bedeutete, dass zwischen zwei Gebäuden so viel Abstand gehalten werden musste, wie die Wand des Neubaus hoch ist - mindestens drei Meter. An zwei Hausseiten mit weniger als 16 Meter Wandlänge genügte ein halbes H. Jetzt sollen laut Landesgesetzgeber überall 40 Prozent der Wandhöhe ausreichen. In Gewerbe- und Industriegebieten sind noch kleinere Abstände möglich.

Nun hat Münsing den Handlungsspielraum für Kommunen genutzt, eigenständig zu regulieren. Im Gemeindegebiet sollen Abstände von 0,8 H und 0,4 H an zwei Hausschmalseiten gelten. Das sei ein "vernünftiger Kompromiss" und entsprechende etwa den bisherigen Festsetzungen, sagte Bauamtsleiter Lanzinger. Die Berechnungsmodalitäten für die Abstandsflächen hätten sich geändert. Die bisherigen H-Werte einfach unverändert zu lassen, hätte dagegen höhere Mindestabstände als bisher verursacht. Das sei aus Verwaltungssicht ungerechtfertigt.

© SZ vom 28.01.2021 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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