Die Großmetzgerei Sieber darf nach dem Listerien-Skandal weiter keine Wurst in den Handel liefern. Das Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag des Unternehmens aus Geretsried abgelehnt und den Behörden recht gegeben.
Da bis heute die Ursache der Kontamination nicht gefunden sei, befürchtet das Gericht, dass erneut belastete Produkte in den Handel gelangen könnten. Darum müsse der Schutz der Verbraucher Vorrang vor den Geschäftsinteressen der Großmetzgereihaben.
Sieber war bereits gegen die Veröffentlichung der Lebensmittelwarnung am 27. Mai vorgegangen und hatte verloren. Auf Produkten des Unternehmens war der gleiche Bakterienstamm gefunden worden, den die Gesundheitsbehörden für einen Listeriose-Ausbruch in Süddeutschland verantwortlich machen.
Daraufhin verhängte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einen Produktionsstopp. Das Unternehmen meldete Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.