Geld bleibt im Beutel:Asphalt gratis

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Tölz verzichtet bei alten und unfertigen Straßen auf die Erschließungsbeiträge.

Von Florian Zick, Bad Tölz

Es war ein riesiges Wortungetüm mit unfassbaren 28 Buchstaben: Straßenausbaubeitragssatzung. Beim Scrabble würde man dafür ordentlich Punkte kassieren. Doch im Juni 2018 hat sich diese Vokabel wohl für immer aus dem kommunalen Gesetzeskanon verabschiedet. Da hat der Freistaat Bayern die Satzung rückwirkend zum Jahresende 2017 ersatzlos abgeschafft.

Für die Städte und Gemeinden hat diese Streichung weitreichende Folgen. Konnte man sich in den Rathäusern bis dahin nämlich noch auf diese Satzung beziehen, wenn eine Straße ausgebaut und die Anwohner an den Kosten beteiligt werden sollten, so geht das nun nicht mehr. Geld von den Anrainern fließt nur noch, wenn ein Grundstück erstmalig erschlossen wird. Doch auch da gibt es eine Neuerung. Vom April 2021 an können die Gebühren nämlich nur noch maximal bis 25 Jahre nach dem ursprünglichen Baubeginn erhoben werden. Gilt eine Straße bis dahin als nicht endgültig hergestellt, fließt auch kein Geld mehr.

Gründe, warum eine Straße nicht endgültig hergestellt ist, gibt es viele. Mal lässt sich für den geplanten Gehweg ein Teilgrundstück nicht so leicht erwerben. Mal war eine Straßenbeleuchtung vorgesehen, am Straßenrand ist aber nie eine Stromleitung verlegt worden. Früher hätte man die Anwohner noch über die Ausbausatzung für eine spätere Straßenaufwertung zur Kasse bitten können. Seitdem dieser Gesetzespassus aber vor knapp einem Jahr gestrichen worden ist, geht das nicht mehr. In vielen Kommunen läuft deshalb nun eine große Inventur: Für welche Straßen gibt's noch Geld? Und bei welchen muss man die Kostenerstattung abschreiben, weil man die Straße innerhalb der 25-Jahres-Frist nicht fertigstellen kann?

Auch im Stadtbauamt von Bad Tölz hat man kürzlich über diese Problematik nachgedacht. Dort hat der Stadtrat aber nun entschieden, nicht noch auf die Schnelle bis 2021 alte und unvollständige Straßen fertigzubauen. Um alle Straßenzüge noch rechtzeitig vollenden zu können, würden nach Angaben des Bauamts sowohl personell als auch finanziell die Ressourcen fehlen. Man müsste letztlich also eine Prioritätenliste bilden. Dann würden aber die Anwohner von manchen Straßen noch belangt, andere hätten Glück und müssten den Geldbeutel nicht aufmachen. Eine Ungerechtigkeit, für die man im Rathaus nicht verantwortlich sein will

Auf Kosten in welcher Höhe die Stadt nun sitzen bleibt, lasse sich nicht beziffern, heißt es aus dem Bürgermeisterbüro. Es dürfte aber schon eine stattliche Summe sein. Über die Erschließungssatzung können Kommunen schließlich bis zu 90 Prozent der Baukosten auf die Anlieger umlegen.

© SZ vom 03.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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