Bad Tölz:Regeln fürs Schneeräumen

Nach den starken Schneefällen erinnert die Stadt Bad Tölz alle Haus-und Grundstücksbesitzer an ihre Räum- und Streupflicht. Gehsteige oder - sofern solche nicht vorhanden sind - Gehbahnen müssen werktags bis 7 Uhr geräumt und gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen muss diese Arbeit bis um 8 Uhr erledigt sein. Zum Streuen dürfen Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden. Sollte es an einem Tag ständig schneien, müssen die Haus- und Grundbesitzer auch mehrmals zur Schaufel greifen, und zwar bis um 20 Uhr.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass der Splitt in den städtischen Streugutkästen ausschließlich dem Streuen von Gefahrenstellen dient, beispielsweise an Steigungen. Der geräumte Schnee muss so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr nicht behindert wird. "Es ist verboten, Schnee vom privaten Grundstück einfach auf öffentlichen Straßengrund zu schaufeln", teilt die Stadt mit. Die stelle sonst nicht nur normale Autofahrer, sondern auch den Winterdienst und die Müllabfuhr vor Probleme.

© SZ vom 07.01.2017 / sci - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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