Bad Tölz:Rechtsstreit um Jodquellenhof ruht

Anfang 2015 hatte der Landkreis das leer stehende Hotel Jodquellenhof im Tölzer Kurviertel mit Asylsuchenden belegt. Dagegen hatte die Stadt geklagt, weil sie dort auch künftig ein Hotel haben möchte und befürchtete, die Jod AG könnte aus der Belegung mit Flüchtlingen später ein Recht auf Wohnbebauung ableiten. Wie Bauamtsleiter Christian Fürstberger im Stadtrat am Dienstag mitteilte, fand bereits vor mehr als einem Monat eine mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts München I in Bad Tölz statt. Mit dem Ergebnis, dass die Stadt im Grundsatz Recht bekommen habe, wie der Bauamtsleiter meinte. Die Unterbringung von Asylbewerbern im Jodquellenhof sei "nicht mehr von der Variationsbreite der Baugenehmigung" gedeckt. Inzwischen ruht das Verfahren jedoch. Mieter ist derzeit der Freistaat, nicht mehr der Landskreis. Außerdem wurde der Vertrag mit der Jod AG ohnehin zum 31. Mai gekündigt.

© SZ vom 16.03.2017 / sci - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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