Bad Tölz:Lieber häckseln als verbrennen

Statt Gartenabfälle zu verbrennen, empfiehlt das Landratsamt Bad Tölz einfache und günstige Entsorgungsmöglichkeiten. Grundsätzlich darf Grüngut auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, verrotten. Man kann die Abfälle auch häckseln und kompostieren, und erhält so wertvollen Dünger. Kleinmengen können in der Biotonne, größere Mengen über die Grüngutannahmestellen entsorgt werden. Im Wald und in der Landschaft dürfen Abfälle nicht entsorgt werden. Gartenabfällen darf man nur in Ausnahmefällen verbrennen. Jedes Räumfeuer sollte bei der Integrierten Leitstelle Oberland, Telefon 0881/92585-100 angemeldet werden, um Fehlalarme zu vermeiden. Die Abfälle dürfen nur außerhalb bebauter Ortsteile und unter Aufsicht von mindestens zwei Personen über 16 Jahren an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Die Glut muss abgelöscht werden. Wer Gartenabfälle unsachgemäß entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mehr Informationen beim Sachgebiet Umwelt unter Telefon 08041/505-356 oder bei der kostenlosen Abfallberatung der WGV Quarzbichl unter Telefon 08179/933-33.

© SZ vom 27.09.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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