Bad Tölz:Faustschlag beim Tollhaus-Festival

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Zwei Männer geraten aneinander, einer wacht in der Klinik auf

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Beim Tollhaus-Festival im September war das "Kesselhaus" in Bad Tölz gut besucht. In dem Lokal feierte auch ein 28-jähriger Mann aus dem Landkreis - mit bösem Erwachen. Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen sagte der Mann am Montag, bloß noch zu wissen, später im Krankenhaus wach geworden zu sein. "Ich habe mein Gesicht im Spiegel gesehen. Es war voller Blut." Sein Kehlkopf schmerzte und seine Lippe war geschwollen. Er konnte sich aber nur noch erinnern, viel getrunken zu haben.

Ein Gleichaltriger hatte ihn nach einem Streit mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so dass er nach hinten auf den Boden knallte. Er war minutenlang bewusstlos. Der Angeklagte, seit dem 14. Lebensjahr im Boxsport aktiv, gab den Schlag vor Gericht zwar zu. Er wollte aber in Notwehr gehandelt haben. Er hatte das Opfer sogar über ein soziales Netzwerk angeschrieben, um den Vorfall auszuräumen. Doch der Geschlagene reagierte darauf nicht und zeigte ihn an. Die Polizei konnte ihn identifizieren. Das Gericht verurteilte ihn - er hatte schon früher vor einer Diskothek zugeschlagen - wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe.

Das Opfer stand mit Bekannten im Freien vor der Eingangstür des Lokals. Der Angeklagte wollte hineingehen, öffnete die Tür und traf damit den Mann am Rücken. Sie stritten kurz. Wie es zu dem anschließenden Schlag gekommen war, schilderten der Angeklagte, dessen Bekannte und Bekannte des Opfers unterschiedlich: Ersterer gab an, den Betrunkenen aufgefordert zu haben, wegzugehen. Der Mann habe ihn am Kragen gepackt und er einen Kopfstoß erwartet. Deshalb riss er sich los und schlug dem anderen leicht ins Gesicht. Er sei erstaunt gewesen, wie der Mann zu Boden ging. Danach sei er weggegangen und nach Hause gefahren.

Bekannte des Angeklagten stützten dessen Version. Ein 29-Jähriger blieb dabei, sogar als ihn das Gericht mehrmals ermahnte, wahrheitsgemäß auszusagen: Er habe gesehen, wie das Opfer seinen Bekannten zuerst packte. Der habe sich gewehrt und zugeschlagen, allerdings nicht so intensiv. Der Geschlagene sei nicht schlimm verletzt gewesen. Ein 24-jähriger Kesselhaus-Mitarbeiter gab an, dass der Geschlagene schon bei früheren Besuchen aggressiv und betrunken gewesen sei. Am Abend habe er wieder herumgepöbelt. Der Mann wäre schon im Stehen beinahe umgefallen.

Für die Bekannten des Geschlagenen stand fest: Weder schwankte er, noch konnte er nicht mehr reden. Am Kragen habe er den Angeklagten nicht gepackt. Laut einer 34-jährigen Frau waren sie beim Rauchen vor der Tür gestanden. Der Angeklagte habe dem Bekannten die Tür an den Rücken gehauen. Später habe er ihn gepackt und zugeschlagen. "Er ist wie ein Brett umgefallen." Der Geschlagene sei bewusstlos am Boden gelegen, habe aus Mund und Nase geblutet. "Er hätte tot sein können."

Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe. Ihr erschienen die Bekannten des Opfers glaubhaft. Für unglaubhaft hielt sie die Aussagen des Angeklagten und von dessen Bekannten. Einer habe gesagt, das Opfer sei nicht schlimm verletzt gewesen, obwohl Blut geflossen sei. Der Anwalt plädierte, seinen Mandanten freizusprechen. Trotz richterlicher Belehrung sei einer der Bekannten bei seiner Aussage geblieben. Der Geschlagene sei betrunken gewesen. Womöglich hätten dessen Bekannte ebenfalls getrunken und den Angriff auf seinen Mandanten gar nicht gesehen. Für ihn handele es sich um Notwehr.

Für Richter Helmut Berger waren die Bekannten des Angeklagten dagegen völlig unglaubwürdig. Der Kesselhaus-Mitarbeiter habe ein Bild des Opfers gezeichnet, wie es schlimmer nicht gehe. Er frage sich, warum er nicht eingegriffen habe. Richter Berger verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Er muss 1500 Euro an den Verein "Tölzer Coaches" und 500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.

© SZ vom 02.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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