Bad Tölz:18-Jähriger zu einem Jahr Alkoholverbot verurteilt

Feststeht, dass der 18-jährige Angeklagte und sein bis heute unbekannter Begleiter mit einem jungen Männer-Trio im Oktober 2015 unter der Tölzer Isarbrücke aneinandergeraten sind. Doch wer von den beiden nun wen aus der anderen Gruppe geschlagen und einen sogar mit dem Fuß am Kopf getreten haben soll, konnte das Amtsgericht Wolfratshausen auch am zweiten Verhandlungstag nicht aufklären. Richter Urs Wäckerlin verurteilte den Angeklagten am Dienstag wegen versuchter Körperverletzung zu 32 Stunden Sozialdienst. Er darf bis 30. November 2017 keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren und muss dazu dreimal einen Test vorlegen. Wäckerlin ging davon aus, dass der Angeklagte mit einem aus dem Trio am Boden gerangelt, sein Begleiter unabhängig davon auf diesen eingetreten hat. Eine gefährliche Körperverletzung durch den Angeklagten sehe er nicht. Der 18-jährige habe nur einmal zugeschlagen und sein Opfer gestreift.

© SZ vom 01.12.2016 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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