Bad Heilbrunn:Einigung nach jahrzehntelangem Streit

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Die Zeit der vernagelten Fensterläden im Ortszentrum von Bad Heilbrunn scheint sich dem Ende zu nähern. (Foto: Manfred Neubauer)

Die Gemeinde will das Grundstücke der Kurfürstin GmbH für zehn Millionen Euro kaufen. Damit ist der Weg für die Neugestaltung der Ortsmitte frei. Gemeinderat und Landratsamt müssen dem Vertrag noch zustimmen.

Von Alexandra Vecchiato, Bad Heilbrunn

Nach mehr als 20 Jahren soll der Streit zwischen der Gemeinde Bad Heilbrunn und Max Anton Hoefter, dem Geschäftsführer der Kurfürstin GmbH & Co. KG, beigelegt werden. Die Kommune plant, für zehn Millionen Euro die Grundstücke der Kurfürstin GmbH zu kaufen. Diese Summe muss allerdings der Gemeinderat noch genehmigen, ebenso das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte der Handel abgeschlossen werden, gehören der Kommune etwa 81 000 Quadratmeter in der Ortsmitte und an der B 472 - Flächen, die für die weitere Entwicklung des Ortes von großer Bedeutung sind.

Die Zeiten der vernagelten Fenster im Ortskern und der Androhung einer Enteignung haben wohl ein Ende. Bei der Bürgerversammlung am Montag informierte Bürgermeister Thomas Gründl (CSU) kurz und knapp die etwa 150 Zuhörer über den Stand der Verhandlungen. Vier Mal habe man sich in München im Innenministerium zu Mediationsgespräche getroffe, sagte er. "Der Knoten konnte sehr gelockert werden." Man arbeite derzeit an den Feinheiten des Kaufvertrags.

Fest steht, dass sich Gemeinde und Eigentümer auf einen Kaufpreis von zehn Millionen Euro geeinigt haben. Diese Summe liege erheblich unter den ursprünglichen Vorstellungen Hoefters, betonte der Bürgermeister. Am 12. Mai soll der Gemeinderat sein Placet in nicht-öffentlicher Sondersitzung geben. Der Termin beim Notar ist für den 22. Mai angesetzt. Wie Gründl in der Bürgerversammlung erklärte, werde er öffentlich keine Auskünfte über den Deal geben, ehe nicht all diese Termine vorüber seien und das Landratsamt diese hohe Ausgabe, die den Haushalt der Gemeinde belastet, genehmigt habe. Erst dann werde er sich äußern, "egal, wie es letztendlich ausgegangen ist".

Dass die Verhandlungen ein positives Ende nehmen werden, davon scheint Eigentümer Hoefter auszugehen. Er verkündet einen Tag nach der Bürgerversammlung in einer Pressemitteilung, die Blockade in Bad Heilbrunn sei gelöst, neue Potenziale für die Gemeinde in Sicht. Kein Wort mehr davon, dass Hoefter über lange Zeit nur via Rechtsanwalt mit der Kommune kommunizierte - wenn überhaupt -, oder dass er selbst das ehemalige Kurhotel nebst Wandelhalle und Adelheid-Quelle mehr oder weniger verfallen ließ. Vielmehr lobt Hoefter in der Erklärung, welche Chancen sich durch den Verkauf für die Gemeinde ergeben. Und zitiert aus dem Entwurf des Kaufvertrags: "Die Gemeinde Bad Heilbrunn beabsichtigt die städtebauliche Neuordnung ihrer Ortsmitte. Der vormals von Einrichtungen des früheren Kurbetriebs und Brachflächen geprägte Bereich soll durch Bauleitplanung neuen Nutzungen, wie beispielsweise Wohnen, Gewerbe, soziale Einrichtungen und Grünflächen, zugeführt werden."

Im Paket enthalten seien Grundstücke an der B 472, die durch ihre Nähe zur Ortsmitte einen "sehr guten, vielleicht den einzigen möglichen Standort . . . für einen modernen Supermarkt" böten, erklärt Hoefter. Tatsächlich ergeben sich mit dem Kauf auch dieser Flächen neue Planungsmöglichkeiten. Denn seit der Schließung der Tengelmann-Filiale sucht die Gemeinde nach einem Ersatz. Dies hob auch Gründl in der Bürgerversammlung hervor. Jetzt könne man sich zwei Optionen durch den Kopf gehen lassen, sagte er. Als weiterer Standort ist das Gelände der Tennishalle im Gespräch.

Ferner führt Hoefter die Neugestaltung der Ortsmitte an, die Bad Heilbrunn zu einem der attraktivsten Wohnorte in der Region machen könnte. Der Kurfürstin-Vorsitzende selbst wollte Kurhotel und Wandelhalle abreißen und auf seinem Areal eine reine Wohnbebauung realisieren. Im Rathaus sah man die Gefahr, dass Heilbrunn zum Schlaf-Dorf verkommen könnte, und favorisierte deshalb eine Mischnutzung mit Wohnen, kleinen Geschäften und Dienstleistern. Sie stellte einen entsprechenden Bebauungsplan auf, gegen den Hoefter klagte. Ohne Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies im November 2013 die Klage ab.

© SZ vom 29.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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