Aus dem Amtsgericht:Zu unbeherrscht

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Wiederholungstäterin wird für Ausraster auf einem Fest verurteilt

Von Benjamin Engel, Geretsried

Fühlt sich die Angeklagte provoziert, schlägt sie offenbar zu. Dafür ist die heute 29-jährige Auszubildende am Amtsgericht Wolfratshausen jedenfalls wiederholt verurteilt worden. Auf dem Geretsrieder Volksfest "Waldsommer" ist die junge Frau im Vorjahr erneut ausgerastet. Nach einem Streit mit ihrem Freund zwickte sie eine andere Besucherin in den Bauch und schubste diese gegen einen Bauzaun. Die Verletzungen blieben auf leichte Rückenschmerzen beschränkt. Zudem hatte die Angeklagte einen Täter-Opfer-Ausgleich initiiert und 200 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat Richter Helmut Berger die Angeklagte diese Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Am liebsten hätte er das Verfahren allerdings eingestellt und die Frau verpflichtet, eine "empfindliche" Geldbuße zu zahlen. Dagegen wehrte sich jedoch die Staatsanwältin. "Auch wenn man provoziert wird, löst man seine Konflikte so nicht", blieb sie hart.

Auf dem Geretsrieder "Waldsommer" war die Angeklagte offenbar gereizt, als sie der heute 20-Jährigen begegnete. Gerade hatte sie sich mit ihrem damaligen Freund gestritten. Der Mann habe die junge Frau deshalb gefragt, ob sie ihn nach Hause fahren könne, schilderte die Angeklagte die Situation. Die medizinische Fachangestellte habe sich erst geweigert. "Dann hat sie mich mit frechem Grinsen angeschaut und gesagt, sie fahre ihn doch", berichtete die Angeklagte. Daraufhin zwickte und schubste sie die Frau.

Dadurch wurde die Königsdorferin offenbar kaum verletzt. Lediglich zwei Tage lang habe der Rücken ein bisschen geschmerzt, sagte sie. Auf dem Geretsrieder Volksfest seien die Angeklagte und deren Freund wütend auf sie zugekommen. Als sie angeboten habe, den Mann heimzufahren, sei die Angeklagte auf sie losgegangen. Zudem habe diese sie als "Schlampe" beleidigt.

Vor Gericht erklärte sich die geschubste Frau bereit, den Strafantrag wegen Beleidigung zurückzunehmen. In diesem Punkt wurde die Anklage fallengelassen. Denn nur wenn bei einer Beleidigung ein solcher Antrag gestellt wird, kann das überhaupt bestraft werden. Über Facebook hatte sich die Angeklagte kurz nach der Attacke entschuldigt. Die Frau hatte darauf aber nicht reagiert. Am Ende wurde aber doch noch ein Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart.

Für seine Mandantin schlug der Verteidiger vor, einen Strafvorbehalt auszusprechen, also eine Art Geldstrafe auf Bewährung zu verhängen. "Sie hat keine Körperverletzung im klassischen Sinne begangen", plädierte er. Das Verfahren ohne Urteil zu beenden, kam für die Staatsanwältin aber nicht infrage. Sie forderte eine Geldstrafe von 2700 Euro.

Richter Berger bleib jedoch weit unter diesem Strafmaß. Von der Angeklagten wollte er nur noch wissen, wann sie endlich aufhöre, vor Gericht auffällig zu werden. "Jetzt", versprach die Angeklagte. Im Herbst sei sie sowieso weg, sie ziehe ins Ausland, um sich dort etwas aufzubauen.

© SZ vom 21.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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