Aus dem Amtsgericht:Irgendetwas muss passiert sein

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Im Prozess um die Annäherung im Bus in Geretsried sagen die Kriminaler aus

Von Benjamin Engel, Geretsried

Sind sich die 19-Jährige und der 31-jährige Fahrer im Bus vor zwei Jahren einvernehmlich näher gekommen? Hat der Mann die junge Frau sexuell genötigt? Im zweiten Prozess um die Vorkommnisse an der Endhaltestelle in Geretsried geht die Suche nach der Wahrheit weiter. Am Dienstag trat der 41-jährige Kriminalbeamte in den Zeugenstand, der die Frau vernommen hatte. Bei ihm habe sich danach der Eindruck verfestigt: Irgendetwas müsse passiert sein, was dieser nicht gepasst habe. Auf seine Fragen habe die Frau immer wieder kurz zu weinen begonnen und plötzlich mitten im Satz gestockt. Doch was genau geschehen sei, könne er nur schwer einschätzen. In diesem zweiten Prozess steht die 19-Jährige wegen falscher Verdächtigung vor Gericht. Im ersten Verfahren war der Busfahrer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden.

Wie der Kriminalbeamte nun sagte, schilderte ihm die Frau, wie sie nach einem Cafébesuch in Geretsried abends in den Linienbus stieg und bis zur Endhaltestelle sitzen blieb. Der Busfahrer, den sie vom Sehen kannte, soll auf sie losgegangen sein, sie gepackt haben und versucht haben zu küssen, wogegen sie sich gewehrt habe. Für den Polizisten blieb unklar, von wem welche Aktion ausgegangen seien. Nur schwer nachvollziehen konnte er die Schilderung der Angeklagten, dass der Busfahrer ihr mit einer Hand beide Hände trotz Gegenwehr festgehalten haben und ihren Kopf nach unten gedrückt haben soll.

Der Mann hatte zunächst vor der Polizei abgestritten, sich der Frau sexuell genähert zu haben. Vielmehr erklärte er, die Frau habe ihn bedrängt und er das abgewehrt. Nachdem allerdings DNA-Spuren an Ohr und Brust des Mädchens festgestellt worden waren, hatte der Mann sexuelle Handlungen eingeräumt. Die sollen allerdings einvernehmlich gewesen sein.

Eine 39-jährige Kriminalbeamtin hatte die Frau noch in der Nacht nach der Busfahrt verhört, deren Kleidung sichergestellt und DNA-Proben genommen. Nun erklärte sie vor Gericht, dass ihr keinerlei Verletzungen am Körper der jungen Frau aufgefallen seien - auch nicht an den Armen, an denen der Busfahrer diese fest gepackt haben soll. Sie habe weder Rötungen noch abgebrochene Fingernägel festgestellt. Auf Nachfrage gab die Polizeibeamtin an, sich nicht mehr erinnern zu können, wie sich die Frau bei der Vernehmung verhalten, ob sie beispielsweise geweint habe.

Eine Rolle im Prozess gegen die Angeklagte spielt auch deren sichergestelltes Mobiltelefon. Nach den Auswertungen der Polizei soll sie kurz vor der Busfahrt noch mit einem Freund anzügliche Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht haben über Sex an ungewöhnlichen Orten, auf einer Waschmaschine oder eben in einem Bus. Laut dem 41-jährigen Kriminalbeamten hatte sie zwar erklärt, dass der Chat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun habe. Doch dem Ermittler erschien die zeitliche Nähe auffällig. Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

© SZ vom 14.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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