Aus dem Amtsgericht:Corona-Verstöße: Wirt verurteilt

Im Lokal soll das Personal ohne Maske und Abstand bedient haben

Wegen wiederholten Verstößen bei Infektionsschutzmaßnahmen ist ein Betreiber einer Wirtschaft im Süden des Landkreises verurteilt worden. Die beanstandeten Vorfälle stammen laut der Pressesprecherin am Wolfratshauser Amtsgericht bereits aus dem Vorjahr. Das Personal der Wirtschaft soll demnach zwischen August und Oktober 2020 regelmäßig in den Gast-Innenräumen ohne Mund-Nasen-Schutzmasken und Sicherheitsabstände bedient haben. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen hat am vergangenen Montag nun die Höhe der Bußgelder aus zwei Bescheiden verdoppelt. Damit muss der Lokal-Betreiber aus dem Landkreis-Süden nach Gerichtsangaben nun jeweils 1500 und 2000 Euro zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann der Wirt Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. In diesem Fall müsste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit der Angelegenheit befassen, so die Wolfratshauser Gerichtssprecherin Rosemarie Mamisch.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte ursprünglich Bußgeldbescheide in Höhe von 750 sowie 1000 Euro erlassen. Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht war jetzt laut dessen Sprecherin mehrer Stunden lang wegen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhandelt worden. Es habe sich um eine Vielzahl einzelner Verstöße gehandelt. Zudem habe der Lokal-Betreiber die Vorschriften trotz polizeilicher Kontrolle und Aufklärung nicht eingehalten, so heißt es. Daher habe die zuständige Richterin die Höhe der Bußgelder verdoppelt. Laut der Wolfratshauser Gerichtssprecherin ist die Richterin damit aber weit unterhalb der für diese Verstöße vorgesehenen Regelgeldbuße in Höhe von 5000 Euro geblieben.

© SZ vom 21.09.2021 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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