An Sonn- und Feiertagen:Hereinspaziert

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Bad Tölz billigt neue Sonderöffnungszeiten für Läden

Von Petra Schneider, Bad Tölz

In der Kurstadt dürfen Läden mit bestimmtem Warenangebot weiterhin an Sonn- und Feiertagen öffnen. Der Bauausschuss hat am Montag einstimmig die Überarbeitung einer entsprechenden Verordnung aus dem Jahr 2006 gebilligt. Demnach dürfen Läden, die etwa Souvenirs, Getränke oder Zeitungen verkaufen, an 40 Sonn- und Feiertagen vor Leonhardi, also vor dem 6. November, von zehn bis 18 Uhr öffnen. Bisher galt diese Genehmigung an 40 Terminen, die dem ersten Adventssonntag vorausgingen. Weil aber das Frühjahr für eine Sonntagsöffnung sinnvoller sei als der weniger frequentierte November, hatte die Verwaltung eine Vorverlegung des Stichtermins auf Allerheiligen vorgeschlagen. Der Bauausschuss folgte allerdings einem Vorschlag von Peter Priller: Der Grünen-Stadtrat regte an, nicht vom 1. November zurückzurechnen, sondern den Sonntag vor Leonhardi noch "mitzunehmen", weil wegen der Wallfahrt "viele Leute schon ein paar Tage vorher in der Stadt sind", sagte er. Nicht geändert wurden die erlaubten Öffnungszeiten, obwohl der Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche Maria Himmelfahrt ebenfalls um zehn Uhr beginnt, wie René Mühlberger (CSU) anmerkte. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Demnach dürfen Verkaufsstellen werktags von sechs Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein, Bäckereien bereits ab 5.30 Uhr. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die für bestimmte Gewerbebereiche wie Tankstellen oder Apotheken gelten, für besondere Waren wie Konditor- und Backwaren oder Milcherzeugnisse. Auch für Kur- und Erholungsorte, Bahnhöfe und Flughäfen gelten Ausnahmen. So dürfen in Kur-, Ausflugs-, oder Wallfahrtsorten Läden mit einem bestimmten Sortiment an Sonn- und Feiertagen öffnen. Zu den erlaubten Artikeln gehören Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen sowie Souvenirs. Das evangelisch-lutherische Dekanat Bad Tölz habe, nach Rücksprache mit dem katholischen Stadtfarrer Peter Demmelmair, keine Einwände gegen die Neufassung der Verordnung, sagte Bauamtsleiter Christian Fürstberger. Bedauerlich seien Sonntagsöffnungen nach Ansicht der Kirchen prinzipiell, besonders am Ostersonntag. Der Unternehmerverein begrüße die Regelung als Maßnahme, die den Handel am Standort Tölz stärke und die Stadt für Touristen attraktiv mache. Stadtrat Mühlberger wollte wissen, wie die Einhaltung der 40-Termine-Regelung kontrolliert werde. Es habe nur ein Geschäft gegeben, das sich nicht an die Verordnung gehalten habe, sagte Fürstberger. "Das hat Trachten verkauft, und den Laden gibt es nicht mehr." Für einen Trachtenverkauf gelte die Verkaufserlaubnis an Sonntagen freilich nicht. Verstöße würden durch die Stadt und das Landratsamt geahndet. In Bad Tölz gibt es drei verkaufsoffene Sonntage während des Herbst-, Christkindl-, und Ostermarkts, an denen alle Geschäfte öffnen dürfen. Vier verkaufsoffene Sonntage wären erlaubt, sagte Fürstberger. "Aber die Händler können sich nicht auf einen weiteren Termin einigen."

© SZ vom 12.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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