Amtsgericht:Zu Silvester in die Luft gefeuert

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Eine 46-Jährige wird nach Ballerei mit Schreckschusswaffe verurteilt

Von Benjamin Engel, Geretsried

Der Knalleffekt gehört für viele zum Jahreswechsel. Erlaubt sind aber nur offiziell zugelassene Raketen und Böller. Ihre Idee, vergangenes Silvester stattdessen auf offener Straße in Geretsried mit einer Schreckschusspistole in die Luft zu ballern, ist einer 46-jährige Wolfratshauserin inzwischen unangenehm. "Ich will damit nichts mehr zu tun haben", sagt die Servicekraft auf der Anklagebank im Wolfratshauser Amtsgericht. Vor vier Monaten war sie weitaus gedankenloser, "Die Waffe gehörte meinem Freund", erklärt sie. "Ich wollte das halt einmal ausprobieren." Bei ihrer Aktion wurde die Frau - sie besaß nicht den erforderlichen kleinen Waffenschein - allerdings von der Polizei erwischt. Vor Gericht wurde sie wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gegen den Strafbefehl vom März hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. Allein aus diesem Grund kam es am Mittwoch zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Der Frau war die Strafe in Höhe von 1200 Euro zu hoch. An der Kreuzung Böhmerwaldstraße/Elbestraße mit der Schreckschusspistole geballert zu haben, räumte sie ein. Am 1. Januar hatte sie zehn Minuten nach Mitternacht zur Waffe ihres 48-jährigen Freundes aus Wolfratshausen gegriffen. Im Gerichtssaal gab sie an, damals nüchtern gewesen zu sein. Mit Waffen habe sie darüber hinaus nie etwas zu tun gehabt.

Zugunsten der Angeklagten wertete die Staatsanwältin am Mittwoch, dass sie die Vorwürfe gestanden hatte. Zudem verwies sie im Plädoyer darauf, dass in der Silvesternacht die Neigung bestehe, es knallen zu lassen. Die Staatsanwältin forderte jedoch eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Der Angeklagten räumte sie die Möglichkeit ein, dies in Raten abzuzahlen.

Amtsrichter Helmut Berger beließ es dann bei einer Strafe von 1200 Euro. Darunter könne er keinesfalls bleiben, argumentierte er. Zwar wertete er positiv, dass die Wolfratshauserin den Einspruch nur auf die Rechtsfolgen beschränkt habe. Doch er erklärte, dass die Geldstrafe sowieso schon sehr niedrig ausfalle. "Es kann nicht billiger werden", sagte er.

© SZ vom 12.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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