Amtsgericht Wolfratshausen:Schlagstock und Messer im Auto

Lesezeit: 1 min

Die Polizei findet illegale Waffen im Wagen eines 18-Jährigen

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Weil er nach Cannabis roch, muss ein junger Mann aus dem Landkreis nun 32 Sozialstunden ableisten. Wegen des Geruchs durchsuchte die Polizei nämlich sein Auto - und stieß dabei noch auf andere strafbare Dinge.

Der damals 18-Jährige wurde Mitte April auf der Bundesstraße 307 bei Hausham nachts gegen 1.24 Uhr gestoppt und durchsucht. In der linken Jackentasche fanden die Beamten ein Springmesser mit einer 6,5 Zentimeter langer Klinge, im Fahrzeug außerdem noch einen Teleskopschlagstock. Dafür muss der junge Mann nun Sozialstunden ableisten. "Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Ärmel hochkrempeln und mitanpacken", sagte Jugendrichter Urs Wäckerlin. Er verurteilte den Angeklagten wegen Besitzes und unerlaubten Führens einer verbotenen Waffe.

Vom Schliersee aus war der junge Mann in der Nacht des vergangenen Aprils nach Hause gefahren. Warum er dafür die beiden Waffen mitnehmen musste, fragte ihn Richter Wäckerlin. Darauf erklärte der Angeklagte, das Springmesser seit vergangenem Oktober zur Selbstverteidigung immer in der Jackentasche stecken zu haben. "Da haben mir in München zwei ältere Kerle den Geldbeutel ausgeleert", sagte er. "Seitdem trage ich es immer bei mir." Online aus China habe er den Schlagstock bestellt. Diesen nutze er, um sich den Weg im Wald eines Freundes freizumachen. Der Angeklagte gab sich aber einsichtig. Dass das Springmesser illegal sei, wisse er. Dass er den Schlagstock ebenfalls nicht im Auto hätte haben dürfen, sei ihm unbekannt.

Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft München II gegen den jungen Mann wegen Unfallflucht ermittelt. Denn der Angeklagte war mit dem Auto in einen Zaun gekracht und hatte den Schaden erst später gemeldet. Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr weiterverfolgt. Weil er jetzt kurz darauf erneut mit der Justiz in Konflikt geriet, plädierte die Jugendgerichtshelferin für eine Strafe zwischen 32 und 48 Sozialstunden.

Einig war sie sich mit der Staatsanwältin und dem Richter, Jugendstrafrecht anzuwenden. Denn der Angeklagte wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Er bekommt Taschengeld und ist finanziell abhängig. Richter Wäckerlin blieb unter den von der Staatsanwältin geforderten 48 Sozialstunden. Für die Verurteilung sei für ihn das Springmesser entscheidend, sagte er. Das dürfe eben niemand in Deutschland ohne Erlaubnis dabeihaben, selbst wenn man eine solche Waffe in anderen Ländern kaufen könne.

© SZ vom 07.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: