Amtsgericht Wolfratshausen:Bewährung für Cannabis-Handel

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Nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen. Ein Geretsrieder soll mit mehr als 600 Gramm Marihuana gehandelt haben. Dabei ist die Polizei nur durch Zufall auf den Mann aufmerksam geworden.

Philipp Bröckers

Weil er mit mehr als eine halben Kilo Marihuana gehandelt haben soll, ist ein 22-jähriger Geretsrieder vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte sich im Juli vergangenen Jahres 610 Gramm Marihuana besorgt, um sie weiterzuverkaufen. Darauf aufmerksam wurde die Polizei durch einen Zufall: Die Beamten wollten ursprünglich zu einem Untermieter des Mannes und rochen schon vor der Wohnungstüre starken Cannabisduft.

Ein 22-jähriger Geretsrieder wurde vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - er soll mit Marihuana gehandelt haben. (Foto: dpa)

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei noch insgesamt 595 Gramm der verbotenen Substanz sicher. Neben dem Angeklagten waren zu dem Zeitpunkt noch vier weitere Personen in der Wohnung, vor jeder lag ein abgepacktes Päckchen mit dem Rauschgift.

Der Angeklagte zeigte sich schon gegenüber der Polizei geständig und kooperativ, indem er den Beamten einige Namen nannte, darunter auch den seines Lieferanten. In der Verhandlung gab er vor Amtsrichter Helmut Berger als Grund für sein Handeln an, dass ihn die Trennung von seiner Freundin Anfang 2009 seelisch stark belastet habe. Deshalb habe er wieder angefangen, täglich ein bis drei Gramm Marihuana zu konsumieren, nachdem er Mitte 2006 schon einmal damit aufgehört hatte.

Da er im vergangenen Sommer von Kurzarbeit betroffen war, wollte er außerdem sein geringeres Gehalt aufbessern. Die nötigen 5000 Euro für die 610 Gramm Marihuana habe er aus seiner Lebensversicherung genommen, sagte der Angeklagte.

In seiner Urteilsbegründung hob Berger die Geständigkeit, die Kooperationsbereitschaft und die Einsichtigkeit des Angeklagten hervor. Strafmildernd wirke sich aus, dass er eine feste Arbeit habe, negativ fielen dagegen bisherige Vergehen wie Körperverletzung und Beleidigung ins Gewicht. Insgesamt sei trotz der im Amtsdeutsch "nicht geringen Menge" der Drogen eine Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.

© SZ vom 10.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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