Amtsgericht:Prozess um Schusswaffe wird eingestellt

So schnell hatte wohl selbst der Angeklagte kaum damit gerechnet, den Sitzungssaal des Wolfratshauser Amtsgerichts wieder verlassen zu können. Dort sollte sich der 40-Jährige verantworten, weil sein Bekannter am 18. August des Vorjahres dessen Schreckschusspistole im Geretsrieder Erikaweg abgefeuert hat. Die Anklage lautete: Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Führen einer Schusswaffe. Zwischenzeitlich hatte er Ende Januar dieses Jahres einen Strafbefehl wegen Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln bekommen - die Geldstrafe dafür: 90 Tagessätze zu 40 Euro, insgesamt 3600 Euro. Davon hatte Strafrichter Berger jedoch erst am Tag des aktuellen Prozesses erfahren. Das neue Verfahren stellte er angesichts dessen ein.

"Mein Mandant hat nicht gewusst, dass sein Bekannter die Waffe aus seiner Wohnung genommen hat", erklärte dessen Rechtsanwalt die Verteidigungsstrategie. Beide verbinde eine Kneipenbekanntschaft. Der Angeklagte wohne über dem Lokal, in dem die beiden am 18. August 2020 getrunken hätten. Der Bekannte habe nach dem Schlüssel des Angeklagten gefragt, um in dessen Wohnung auf die Toilette zu gehen. Ohne sein Wissen und Wollen habe der Bekannte die Waffe genommen. "Ich wusste gar nicht, dass das meine Waffe war", sagte der Angeklagte. Sonst hätte er dem Bekannten nicht geraten, "keinen Schmarrn zu machen" und die Waffe ins Gebüsch zu schmeißen. Diese Erklärung ergebe Sinn, so der Richter.

© SZ vom 24.06.2021 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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