Amtsgericht:Dusseliger, als die Polizei erlaubt

Lesezeit: 2 min

Eine Frau fährt ohne Führerschein Auto und spielt währenddessen an ihrem Handy herum - nur deswegen fällt sie auf

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Schlimm genug, wenn sich jemand ans Steuer eines Autos setzt, obwohl ihm oder ihr schon vor Jahren der Führerschein entzogen wurde. Wenn die Person dann aber auch noch gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, ist es geradezu dämlich. Soweit hätte eine 34-jährige Frau aus dem Landkreis besser denken sollen, um nicht am Wolfratshauser Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt zu werden. Erst recht, weil sie schon einmal wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden war. Doch ihre Vorfreude darauf, jemandem eine Überraschung zu bereiten, war der Grund dafür, dass sie sich fehl verhielt.

Denn das richtige Geschenk für ihre Freundin zum Geburtstag, so dachte sie sich nach eigener Aussage, könne nur ein Auto sein. Für 500 Euro habe sie den passenden Gebrauchtwagen gekauft und sich selbst am 25. Januar dieses Jahres ans Steuer gesetzt, um das Fahrzeug wenige Kilometer bis Wolfratshausen zu überführen. Sie habe sich gedacht, dass ihre Freundin sich umso mehr freuen würde, wenn sie persönlich sie damit überraschte, sagte die Angeklagte.

Als die Frau auf der Sauerlacher Straße in Wolfratshausen fuhr, tippte sie gleichzeitig auf ihrem Mobiltelefon herum. Das fiel Polizisten auf, die sie deswegen kontrollierten. Denn wer beim Fahren zum Handy greift, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Statt nun einfach zuzugeben, dass sie keinen Führerschein mehr besitzt, behauptete die Frau, sie habe ein vorläufiges Fahrerlaubnisdokument und dieses nur zu Hause vergessen. Dass dies nicht stimmte, war für die Polizisten leicht festzustellen.

Damit hatte Verteidiger Burkhard Pappas wohl recht, als er vor Gericht von einer Riesen-Dummheit sprach, die aus einem Gefallen für eine Freundin entstanden sei. Während der Fahrt noch zu telefonieren, das sei dann wirklich dämlich, räumte er ein. Er forderte, bei der Geldstrafe wenigstens 90 Tagessätze nicht zu überschreiten - die Grenze, ab der jemand als vorbestraft gilt. Seine Mandantin habe das Strafverfahren sichtlich beeindruckt. Naiv sei gewesen, dass sie der Polizei vorspiegeln wollte, eine Fahrerlaubnis zu haben.

Auch der Staatsanwältin erschien es ausreichend, noch einmal eine Geldstrafe zu verhängen. Allerdings müsse diese mit 150 Tagessätzen zu 25 Euro, also 3750 Euro, deutlich höher ausfallen, damit die Angeklagte gemahnt werde, sich künftig rechtstreu zu verhalten.

Von einer "wirklich traurigen Geschichte" sprach Strafrichter Helmut Berger. Wenn die Angeklagte sich unauffällig verhalten hätte, statt dusseligerweise auf dem Handy herumzuspielen, wäre sie womöglich nie kontrolliert worden. Er verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 25 Euro. Insgesamt sind das 3000 Euro und damit sechsmal so viel, wie sie der Autokauf selbst gekostet hat.

Mit dem Wagen hatte die Angeklagte übrigens wenig Glück. "Der hatte kurz darauf einen Motorschaden", sagte sie. Als erstes wollte sie sich entschuldigen, dass sie so blöd gewesen sei, der Polizei vorzumachen, einen Führerschein zu haben. "Es tut mir wirklich leid, ich habe daraus gelernt", sagte sie. Jetzt hoffe sie nur, nie wieder im Gerichtssaal auf der Anklagebank zu sitzen.

© SZ vom 18.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: