Amtsgericht:Betrunken in Polizeikontrolle

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Nach einem geselligen Abend fährt ein Mann mit 1,6 Promille Auto

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Diese Situation haben wohl viele schon erlebt: Bei einem gemütlichen Abend mit Freunden wird das ein oder andere alkoholische Getränk geleert. Ans Autosteuer sollte sich zwar dann niemand betrunken setzen. Doch genau das hat ein 55-jährige Schreiner aus dem Landkreis am heurigen Faschingsdienstag getan. Dreieinhalb Kilometer wollte er bis nach Hause fahren - die Hälfte auf einem nur für Anlieger freien Schotterweg.

Dafür sitzt der Mann kaum mehr als einen Monat später im Amtsgericht Wolfratshausen auf der Anklagebank. Denn der Schreiner war in eine Polizeikontrolle geraten, als er aus dem Schotterweg in die Staatsstraße einbog. Er hatte 1,62 Promille Alkohol im Blut, ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig. Im Schnellverfahren wurde er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro, 1500 Euro, verurteilt. Erst in zehn Monaten kann er den Führerschein neu beantragen.

Auf die Frage des Strafrichters, ob er sich nicht überlegt habe, sein Auto stehen und sich abholen zu lassen, reagiert der Angeklagte erfrischend ehrlich. "Naa", sagt er, spricht dann aber von einem "Riesenfehler". 40 Jahre habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, noch nicht einmal in eine Rauferei sei er geraten. Er habe Kinder, gehe einer Arbeit nach: "Normalerweise wäre das eine oberbayerische Vorzeigefamilie."

Das hat den Mann am 16. Februar aber nicht abgehalten, betrunken ins Auto zu steigen. Er erklärt sich das aber auch mit besonderen Umständen. Im Vorjahres-November hatte er sich bei einem Arbeitsunfall das Sprunggelenk gebrochen, konnte drei Monate nicht berufstätig sein. Erst drei Tage vor der Trunkenheitsfahrt war er aus der Reha-Klinik entlassen worden. Bei dem Bekannten habe er im Februar Fenster eingebaut, erzählt er. Gegen 17.30 Uhr sei er fertig gewesen. Bis kurz vor 23.45 Uhr seien sie in dessen Werkstatt zusammengestanden und hätten geratscht. Seinen Spezl habe er lange nicht mehr gesehen, berichtet der Angeklagte. "Sechs bis sieben Halbe haben wir getrunken."

Nur nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird der Angeklagte seinen Führerschein wiederbekommen. Vorsorglich hat er sich für ein alkoholisches Abstinenzprogramm angemeldet. Für seine Trunkenheitsfahrt forderte die Staatsanwältin 2100 Euro Geldstrafe und elf Monate Sperrfrist für den Führerschein. Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro wie im späteren Urteil. Nur die Bitte, dem Angeklagten trotz Führerschein-Sperrfrist das Traktorfahren zu erlauben, um bei der Landwirtschaft im weiteren Familienkreis mithelfen zu können, blieb erfolglos.

Wir müssen die übrigen Verkehrsteilnehmer berücksichtigen, die zu schützen sind", sagte Strafrichter Helmut Berger. Eine Ausnahme zu gestatten, sei mit 1,6 Promille schwierig. Dieser Wert sei nicht ganz ohne. "Seien Sie froh, dass nichts passiert ist."

© SZ vom 26.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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