Weitere Briefe:Neue Züge, BDS-Urteil, Kontrolle der Universitäten

Lesezeit: 2 min

Peinliches von der Bahn

Die Deutsche Bahn (DB) ist also stolz auf den Astoro, den Eurocity, der jetzt ECE heißt und München nun schneller mit Zürich verbindet. Eigentümer der schnellen Neigetechnikzüge sind die Schweizer Bundesbahnen. Entwickelt und gebaut wurden sie in Italien. Eigentlich sollte es der DB peinlich sein, dass sie und die deutsche Industrie nicht in der Lage war, deutsche Neigetechnikzüge (ICE-T und ICE-TD) zuverlässig und wirtschaftlich auf die Schiene zu bringen (" Unter Strom durchs Allgäu" vom 12. Dezember).

Die gefeierte kürzere Fahrtzeit auf deutscher Seite wird nicht durch die Elektrifizierung der Strecke erreicht, sondern durch die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit und den Einsatz der Neigetechnik. Mit dem heute erreichten Ausbau der Strecke hätte auch der Diesel ICE-TD und erst recht der ICE-T eine vergleichbare Fahrtzeit erreicht. Erster ist nicht mehr in Betrieb, der ICE-T verkehrt nur noch mit abgeschalteter Neigetechnik.

Auch der mit hohem finanziellem Aufwand neu errichtete Durchgangsbahnhof Lindau-Reutin wird angeführt, weil nun nicht mehr der Inselbahnhof angefahren wird. Schaut man sich den Fahrplan an, so stellt man fest, dass die eingesparten circa 5 Minuten in Bregenz wieder zugegeben werden. Dort steht der Zug jetzt 7 Minuten und nicht 2, wie im alten Fahrplan. Die Behauptung, auch im Regionalverkehr sei die Verbindung zwischen München und Memmingen schneller geworden, widerlegt ein Blick in alte Fahrpläne. Will man von München, Memmingen oder Buchloe nach Lindau (Insel), muss man nun, von einer Ausnahme abgesehen, mindestens einmal umsteigen oder auf der deutlich längeren Strecke über Kempten weiter den Dieselzug nehmen. Eine zweifelhafte Verbesserung. Weitere Merkwürdigkeit: Im Astoro kann man sein Fahrrad mitnehmen. Zwischen München und Zürich darf es aber frühestens in Bregenz ausgeladen werden. Wolfgang Renger, Herrsching

Sinnloser Revisionsversuch

Kann es sein, dass die streitenden Parteien (" Stadt klagt in Leipzig gegen BDS-Urteil" vom 18. Dezember) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Juni 2020 (über das Le Monde am 12. Juni berichtete), nicht kennen, nach dem BDS-Meinungsäußerungen et cetera erlaubt sind? Meiner Ansicht nach macht die notwendige und angemessene Gewichtung dieses Urteils eine Weiterführung des Verfahrens überflüssig und verstößt möglicherweise unter anderem gegen die Pflicht der Stadt München zur sorgfältigen Verwendung der Haushaltsmittel. Mona Hasse, München

Zu wenig Kontrolle für LMU

In " Disziplinarverfahren gegen LMU-Vizepräsidenten" und im Kommentar " Unwürdiges Verhalten" (beides 17. Dezember) fehlt leider noch ein Zusammenhang zum neuen Hochschulgesetz, wonach die Präsidenten "künftig ohne die Hochschulgremien und ohne Kontrolle des Ministeriums entscheiden könnten". Dies bedeutet faktisch noch mehr Autonomie für Hochschulen, wobei der jüngste LMU-Skandal eigentlich offenbart, dass die Universitäten bereits zu viel Autonomie besitzen. Aktuell sieht es danach aus, als würde der Landtag unabhängig vom Skandal auch dem LMU-Präsidium noch mehr Macht einräumen. Da wird sich die Ludwig-Maximilians-Universität kaum um ihren Ruf scheren, wenn das Wissenschaftsministerium den Skandal ausblendet. Kevin Golde, München

© SZ vom 09.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: