Warnstreiks am Flughafen:Bodenpersonal mit Rauswurf bedroht

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Das Arbeitsgericht München hat weitere Warnstreiks verboten und verweist auf die Friedenspflicht.

Florian Tempel

Nach der spontanen Arbeitsniederlegung am vergangenen Dienstag droht die Münchner Flughafenleitung den Streikenden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Etwa 300 Beschäftigte des Bodenpersonals hatten am Dienstag vier Stunden lang ihre Arbeit niedergelegt, um bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung durchzusetzen.

Spontane Aktion mit Folgen: Das Gericht verbot weitere Streiks. (Foto: Foto: Schmidt)

Ein Arbeitsgericht hat am Freitag weitere Streiks verboten. Die Gewerkschaft Verdi, die zum Arbeitskampf aufgerufen hatte, kritisierte das Urteil als "eine Aushöhlung des Streikrechts".

Schon am Dienstag hatte die Flughafengesellschaft FMG mit einer einstweiligen Verfügung auf den Warnstreik reagiert, konnte den überraschenden Ausstand aber nicht mehr verhindern. Das Arbeitsgericht hat nun zwar künftige Warnstreiks untersagt, über die Rechtmäßigkeit des vergangenen aber keine Aussage getroffen.

Diese Frage könne erst in einem sogenannten Hauptsacheverfahren beurteilt werden, sagte Angelika Hauf, Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts München. Ob die FMG diesen Schritt gehen wird, ließ Pressesprecher Ingo Anspach offen. "Wir prüfen im Augenblick die Konsequenzen, die sich für uns ergeben haben".

Die juristischen Feinheiten hielten die Flughafengesellschaft nicht davon ab, sich bereits offiziell zum Sieger zu erklären: Der Warnstreik sei unzulässig gewesen, verlautbarte sie per Pressemitteilung. Man habe die Beschäftigten vor dem Streik darauf hingewiesen, sagte Anspach. Die FMG behalte sich Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft und arbeitsrechtliche Schritte gegen die Teilnehmer vor.

Nach Ansicht von Verdi-Vertreter Frank Riegler wären Kündigungen in jedem Fall ungerechtfertigt. Wenn Arbeitnehmer einem offiziellen Streikaufruf der Gewerkschaft folgten, könne ihnen nicht angekreidet werden, dass sie diesem Ruf folgten, so Riegler. Das Arbeitsgericht folgte in seiner Entscheidung der Position der FMG: Während der Laufzeit von geltenden Tarifverträgen gilt die "Friedenspflicht".

Nach Auffassung von Verdi haben allerdings weitere Umstände den Warnstreik legitimiert. Trotz laufender Tarifverträge sei man in Tarifverhandlungen. Die FMG sagt hingegen, es habe nur "Informationsgespräche", jedoch keine förmlichen Tarifverhandlungen gegeben. Verdi leitet ein Streikrecht noch aus einem weiteren Grund ab: Bestimmte Punkte wie Pausenregelungen für die Flugzeugabfertiger, die körperliche Schwerstarbeit leisteten, seien nicht im geltenden Tarifvertrag geregelt.

Hintergrund für den unangekündigten Streik war eine Aufsichtsratssitzung am Dienstag, bei der die Zukunft der Bodenverkehrsdienste auf der Tagesordnung stand. Die Beschäftigten befürchten, dass sie in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert werden und die Tarifbindung langfristig wegfällt.

© SZ vom 23.05.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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