Verwaltungsgerichtshof:Stürzenberger vor Gericht

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"Freiheit"-Chef will nicht als Verfassungsfeind gelten

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wie islamfeindlich ist die Partei "Die Freiheit" mit ihrem führenden Kopf Michael Stürzenberger? Und wie sachgerecht hat der Freistaat in seinem Verfassungsschutzbericht 2013 die Agitation der Rechtspopulisten beschrieben? Antworten darauf soll der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einigen Tagen geben. Mit auf der Agenda des Gerichts steht die Rede von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der sich bereits ein Jahr zuvor bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2012 besorgt geäußert hatte, weil Partei und die mit ihr eng verflochtene Gruppierung PI (Politically Incorrect) München pauschal alle Muslime als Feinde des Rechtsstaates verunglimpften würden. Der 10. VGH-Senat hat am Montag über zwei Berufungsverfahren dazu verhandelt. Auf der einen Seite saßen Stürzenberger und sein Anwalt, auf der anderen Seite Vertreter des Innenministeriums, des Verfassungsschutzes und der Landesanwaltschaft.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München festgestellt, dass "Die Freiheit" durch den Verfassungsschutz beobachtet werden durfte. Es sei zulässig, im jährlichen Bericht Verdachtsfälle aufzuzeigen, die Zweifel an der Verfassungstreue der Partei beschreiben, erklärte das Gericht ziemlich genau vor einem Jahr. Mit einer Darstellung, als agiere die Partei nachweislich verfassungsfeindlich, schieße der Verfassungsschutz aber über das Ziel hinaus, meinten die Richter damals.

Nun in der Berufungsverhandlung stellte sich Stürzenberger, der nicht zuletzt durch ein radikales Thesenpapier die Beobachtung überhaupt mit ausgelöst hat, als Opfer dar: Obwohl er nichts anderes wolle, als die wichtigen islamischen Organisationen in Deutschland zu einem Bekenntnis zu Demokratie und Grundrechten zu bewegen, werde nun durch die bayerischen Sicherheitsbehörden die Realität umgekehrt und er zum Verfassungsfeind abgestempelt. Allerdings sei diese Religion fast untrennbar mit verfassungsfeindlichen Elementen verwoben, behauptete Stürzenberger auf den Vorwurf hin, Muslime pauschal zu verunglimpfen.

Die Behördenvertreter bekräftigten, dass es im Verfassungsschutzbericht keine "Verdachtsberichterstattung" gebe - ohne konkrete und tragfähige Anhaltspunkte werde dort keine Organisation erwähnt. Der Landesanwalt: "Es muss nicht hundertprozentig feststehen - die Annahme der Fachbehörden muss aber ausreichend gefestigt sein." Der Senat, der das Urteil der ersten Instanz nach eigenem Bekunden kritisch sieht, will nicht vor Mittwoch entscheiden.

© SZ vom 13.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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