Vermietung an Touristen:Illegaler Unterschlupf

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Wer nur ein Zimmer in seiner Wohnung an Touristen vermietet, hat in der Regel keine Sanktionen von Seiten der Behörden zu fürchten. (Foto: N/A)

Immer mehr Münchner wollen sich durch die Untervermietung ihrer Wohnung an Touristen ein Zubrot verdienen. Was viele nicht wissen: Dies fällt unter Zweckentfremdung und kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Das Wohnungsamt fahndet ständig nach illegalen Vermietungen.

Von Beate Wild

Die Lage könnte für einen Wiesn-Besucher besser nicht sein. "Zur Theresienwiese sind es nur zehn Minuten zu Fuß", schreibt Sybille auf der Online-Übernachtungsplattform Airbnb. Ihre Wohnung liegt an der Schwanthaler Höhe. Zwei helle Zimmer, 60 Quadratmeter, Wohnküche, Bad, Balkon zum ruhigen Innenhof. Die Idylle hat ihren Preis: 379 Euro - pro Nacht. Tageweise vermietet Sybille ihre Wohnung an Touristen.

Gerade während des Oktoberfests wittern private Vermieter wie sie ein gutes Geschäft. Die bekanntesten Portale, auf denen Münchenbesucher eine private Bleibe finden können, heißen Airbnb, Wimdu, 9Flats, Fewo24 oder Muenchen-Travel. Da die Hotels in München in der Wiesn-Zeit oft ausgebucht und zudem sehr teuer sind, sieht diese Übernachtungsvariante auf den ersten Blick wie eine gute Alternative aus - für beide Seiten.

Was viele private Vermieter nicht wissen: Die Einnahmen, die man beim Untervermieten erzielt, müssen nicht nur versteuert werden, die Beherbergung von Touristen gegen Geld kann auch, je nach Einzelfall, illegal sein. Die Stadt München geht seit dem vergangenen Jahr verstärkt gegen die zahlreichen Ferienwohnungen im Stadtgebiet vor. Grundlage dafür ist eine eigene Satzung namens "Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum". Grund für diese Verordnung ist die Wohnungsnot in München. Wer glaubt, er könne sich mit Untervermietung ein üppiges Zubrot verdienen, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro rechnen. Ebenfalls nicht begeistert von der massiven Zunahme privater Unterkünfte ist der Hotel- und Gaststättenverband, der die Stadt bereits im vergangenen Jahr aufgefordert hat, mehr gegen illegale Vermietung zu unternehmen.

Ein schon routinierter Privatvermieter ist Erol Coskun. Der 28-Jährige, der aus Angst vor dem Finanzamt seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen will, wohnt in Sendling und vermietet seit fünf Jahren seine 40-Quadratmeter-Wohnung an Touristen. "Ich inseriere das ganze Jahr über, aber zur Wiesn bin ich immer ausgebucht", sagt er. Wenn er Gäste hat, zieht er kurzerhand zu seinen Eltern.

Dass das Ganze illegal ist, wusste er bislang nicht. Nur, dass er die Mieteinnahmen versteuern müsse, sei ihm bekannt. Bisher habe er noch nie ein Problem mit seinen Kurzzeitmietern gehabt, berichtet er. Die Wohnung müsse nach dem Oktoberfest allerdings gründlich gereinigt werden. Dafür verlange er während der Wiesn auch das Dreifache: 180 Euro statt sonst 60 Euro am Tag.

Doch es gibt für Münchner auch legale Möglichkeiten der Vermietung. Wenn nur ein Zimmer in der Wohnung vermietet wird, das weniger als die Hälfte der gesamten Wohnfläche ausmacht, muss sich der private Gastgeber zum Beispiel keine Sorgen machen. "Wenn etwa das ehemalige Kinderzimmer einer Drei-Zimmer-Wohnung an Touristen vermietet wird, ist es kein Problem", sagt ein Sprecher des Sozialreferats. Über besagte Internetportale kann man diese einzelnen Zimmer ebenfalls finden.

Hört man sich bei Privatvermietern um, sind ihre Beweggründe immer die gleichen: Das Leben in München sei so teuer, dass man sich ein bisschen was dazuverdienen wolle. Und Touristen bei sich aufzunehmen sei eben eine einfache und lukrative Möglichkeit des Nebenerwerbs.

Für die Zimmer- oder Wohnungsvermittlung kassieren die Internetportale freilich eine Provision: Einen Teil muss der Vermieter übernehmen, den anderen der Mieter. Um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft, muss der Gast das Geld, bevor er einzieht, an den Vermittler überweisen. Dieser leitet das Geld abzüglich der Vermittlungsgebühr erst 24 Stunden nach Abreise an den Vermieter weiter. Sollte ein Kurzzeitmieter etwas in der Wohnung seines Gastgebers kaputt machen, sind die meisten Vermittlungsportale versichert.

Doch da jede Form der Untervermietung rechtliche Probleme mit sich bringen kann, empfiehlt das Sozialreferat, sich zuvor beim Wohnungsamt zu erkundigen. Von einer heimlichen Vermietung rät es dringend ab. Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, sei groß. Die Stadt München beschäftigt zehn Mitarbeiter, die alleine mit dem Aufspüren zweckentfremdeter Wohnungen beschäftigt sind. Allein im vergangenen Jahr entdeckten sie 142 davon.

Indessen gibt es für Touristen auch noch die Möglichkeit, völlig umsonst zu übernachten. Mehrere Hundert altruistisch veranlagte Münchner stellen auf dem Gastfreundschaftsportal Couchsurfing ein Zimmer oder ein Sofa in ihrer Wohnung kostenlos zur Verfügung. Dafür bekommen sie keine Schwierigkeiten mit den Behörden, sondern neue Freunde auf der ganzen Welt.

© SZ vom 05.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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