Frau Schneider dagegen berichtet von einer bereits angespannten Stimmung auf der Wache, als sie eintraf. Ein wütender Beamter habe sie zur Zoll-Vernehmung befragt, aufgrund ihrer Schweigepflicht habe sie dazu aber nichts sagen dürfen. Man habe sie der Mitwisserschaft einer Straftat beschuldigt. Weil sie nichts verbrochen habe, habe sie ihre Personalien nicht angegeben.
Die Polizisten hätten sie deshalb angeschrien und ihr den Arm auf den Rücken gedreht. Ein Beamter habe sie dreimal mit dem Kopf gegen eine Wand oder Tür gestoßen. Trotz mehrmals geäußerter Bitte, aufs Klo zu dürfen, sei dies nicht erlaubt worden, weshalb sie in der großen Aufregung auch noch eingenässt habe.
Nun soll Schneider gemäß Strafbefehl 2700 Euro Strafe zahlen, 90 Tagessätze zu 30 Euro. Das will sie nicht akzeptieren. Ihre Anwältin Angelika Lex hat Beschwerde eingelegt gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizisten. Sie sieht deutliche Abweichungen in den Aussagen der beschuldigen Polizisten und zweier damals herbeigerufener Kolleginnen von der Bundespolizei.
Vor allem hält Lex es für unglaubwürdig, dass zwei junge, kräftige und trainierte männliche Polizisten nicht in der Lage gewesen sein sollen, einer deutlich älteren Frau die Handtasche wegzunehmen. Und dass diese Frau sich auch noch aus dem Polizeigriff habe befreien können.
Während die Staatsanwaltschaft von umfangreichen Ermittlungen spricht, kritisiert Lex, dass drei Rumänen, die die ganze Zeit über auf der Wache waren, nicht als Zeugen vernommen wurden. Stattdessen stützt sich der Strafbefehl fast ausschließlich auf Aussagen der Beamten. Lex jedenfalls will eine Hauptverhandlung vor Gericht erreichen, um dort den merkwürdigen Abend auf der Bahnhofs-Inspektion zu klären.