Kornelia S. starb unter schlimmsten Qualen. Ein Einbrecher schlug ihr mit einer Glasflasche den Schädel ein. Trotzdem erlangte die Verkäuferin noch einmal kurzzeitig das Bewusstsein. Sie rappelte sich auf, kroch mit letzter Kraft aus ihrem Appartement, um ihren Nachbarn zu alarmieren. Doch der war nicht da, in jener Nacht des 6. Juli 1985.
Blutüberströmt schleppte sich die 26-Jährige zurück in ihre Wohnung und starb. Am Dienstag verurteilte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I Norbert C. wegen Mordes an Kornelia S. zu lebenslanger Haft. Der 49-jährige Kraftfahrer nahm den Richterspruch äußerlich völlig regungslos zur Kenntnis. "Bitte nehmt mir nicht mein Leben, indem man mich für ewig wegsperrt", hatte Norbert C. das Gericht in seinem letzten Wort vor Verkündung des Urteils durch den Vorsitzenden, Richter Michael Höhne, gebeten.
1985 war die Polizei zunächst davon ausgegangen, dass Kornelia S. im Bad ihrer Wohnung gestürzt war und sich dabei die tödlichen Verletzungen am Kopf zugezogen hatte. Ein tragischer Unfall also.
Allerdings hatten die Fahnder seinerzeit auch einen Handflächenabdruck in der Wohnung der Verkäuferin sicherstellen können. Dass er von Norbert C. stammte, wussten sie jedoch nicht. Erst im Herbst vergangenen Jahres konnte diese Spur bei einer routinemäßigen Untersuchung sogenannter unaufgeklärter Altfälle dem heute 49-Jährigen dank modernster Kriminaltechnik zugeordnet werden.
Norbert C. gestand die Tat. 1984 war er von Schleswig-Holstein nach München gekommen in der Hoffnung, einen Job zu finden. Er wurde Spüler im Aumeister. Mit 1300 Mark netto verdiente der damals 23-Jährige gar nicht mal so schlecht. Doch offensichtlich reichte dem Angeklagten das Geld nicht, sagte Richter Höhne in der Urteilsbegründung.
In der Nacht des 6. Juli 1985 zog Norbert C., der wegen Einbruchsdiebstahls damals bereits mehrfach vorbestraft war, los und streifte durch die Studentenstadt mit dem Ziel, in Wohnungen einzubrechen. In der Hans-Leipelt-Straße stahl er unbemerkt 20 Mark aus einem Appartement. Danach stieg er in der nahe gelegenen Christoph-Probst-Straße in die Wohnung von Kornelia S. ein. Die Verkäuferin schlief. Als sie erwachte, würgte Norbert C. die junge Frau und schlug ihr dann, so das Gericht, mindestens zweimal wuchtig mit einer Glasflasche auf den Kopf. Die Richter werteten die Tat als Mord aus Heimtücke. Außerdem habe der Angeklagte getötet, um den Einbruch zu verdecken.
Norbert C. baute sich in den vergangenen Jahren eine kleinbürgerliche Existenz auf. Er habe die Möglichkeit, eines Tages zu seiner Familie zurückzukehren, sagte Richter Höhne. Kornelia S. dagegen habe in der Nacht des 6. Juli 1985 ihr Leben verloren. Ihre Familie habe damals endgültig von ihr Abschied nehmen müssen.