Verbraucherschutz:Segmüller muss Werbung absetzen

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Gericht urteilt, dass Hörfunk-Spots Verbraucher in die Irre führen

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"20 Prozent auf alles, außer auf . . .", bei Werbung dieser Art hat es der Möbelhändler Segmüller nach Meinung von Verbraucherschützern übertrieben und seine Kunden auf diese Weise irregeführt. Der Radio-Werbespot war nämlich zweigeteilt: Erst kam der Part mit der guten Rabatt-Nachricht. Dann folgte fremde Reklame. Erst danach kam der zweite Teil der Werbung, in dem es dann hieß "nähere Informationen bei segmueller.de". Und erst wenn der interessierte Verbraucher dann tatsächlich im Internet nachschaute, erfuhr er, dass gerade so namhafte und umsatzstarke Hersteller wie Siemens, Miele, Neff oder Gaggenau von dem Rabatt-Angebot ausgenommen sind, ebenso wie alle reduzierte Waren.

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