Urteil:72-Jährige dealt mit Marihuana

  • Eine Rentnerin aus München ist zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie über ein Jahr hinweg immer wieder Marihuana verkauft hat.
  • Den Großteil des Betäubungsmittels habe sie verwendet, um ihre Appetitlosigkeit zu therapieren, sagte sie vor Gericht.

Von Elisa Britzelmeier

Appetitlosigkeit kann verschiedenste Gründe haben, Stress zum Beispiel. Und sie kann mit verschiedensten Mitteln bekämpft werden. Eines davon: Marihuana. Dazu griff eine 72-jährige Münchnerin. Sie therapierte sich selbst mit täglich ein bis zwei Gramm - und was sie übrig hatte, verkaufte sie kurzerhand.

Das Amtsgericht verurteilte die Rentnerin nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Zudem muss sie 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hatte die 72-Jährige immer wieder Drogen in ihrer Wohnung verkauft. Sie gab zu, in mindestens 24 Fällen jeweils ein Gramm Marihuana zum Preis von 15 Euro weiterverkauft zu haben, für das sie selbst jeweils 10 Euro bezahlt hatte. In ihrer Schwabinger Wohnung hatte die Polizei drei Gramm Marihuana und Haschisch gefunden und etwa 260 Gramm Marihuana im Keller. Ein Drittel habe sie verkaufen wollen, so die Rentnerin bei der Durchsuchung. Der Rest sei für den Eigenkonsum bestimmt gewesen.

Aufgeflogen waren die Geschäfte durch die Festnahme eines Mannes am Flughafen. Der hatte unter anderem zugegeben, bei einer älteren Dame ein- bis zweimal im Monat Marihuana gekauft zu haben - und er gab auch Handynummer und Adresse weiter.

Zu Gunsten der Rentnerin wertete das Gericht ihr hohes Alter, dass sie geständig war - und dass sie tatsächlich den überwiegenden Teil des Betäubungsmittels genutzt habe, um ihre Appetitlosigkeit zu bekämpfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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