Todesschütze von Dachau:Mordprozess beginnt im Herbst

Während der Urteilsbegründung im Amtsgericht Dachau zog der Angeklagte eine Waffe - und verletzte den Staatsanwalt tödlich. Nun hat das Landgericht München II die Anklage gegen ihn zur Hauptverhandlung zugelassen. Noch Ende Oktober könnte der Prozess beginnen.

Der Todesschütze von Dachau muss sich wegen Mordes an einem Staatsanwalt vor Gericht verantworten. Das Landgericht München II hat nach Angaben der Justizpressestelle die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess um die tödlichen Schüsse im Amtsgericht Dachau vor einem halben Jahr könnte "nach derzeitiger Planung" Ende Oktober 2012 beginnen.

Konkrete Verhandlungstermine wurden noch nicht bestimmt. Laut Gericht steht noch das Ergebnis einer Begutachtung des 54 Jahre alten Angeklagten aus. Die Staatsanwaltschaft hat für den Prozess 62 Zeugen und 10 Sachverständige benannt. Die Anklageschrift umfasst 200 Seiten. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung musste dem gesundheitlich schwer angeschlagenen 54-Jährigen kürzlich ein Bein amputiert werden.

Der Transportunternehmer hatte im Januar während einer Gerichtsverhandlung eine Pistole gezogen und das Feuer eröffnet. Dabei wurde der 31 Jahre alte Staatsanwalt von zwei Schüssen tödlich getroffen. Der Angeklagte hatte wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht gestanden. Dabei wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er zog die Waffe in dem Moment, als der Richter die Urteilsbegründung verlesen wollte.

Der Mord an dem verheirateten Staatsanwalt löste bundesweit eine Debatte über schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden aus. In Bayern werden nun in Amts- und Landgerichten alle Besucher kontrolliert.

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