Streit zwischen Mattel und Bogner:Puppe wie Hose

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Ach und Weh ums große B: Mattel ("Barbie", links) und Bogner streiten. (Foto: oh)

Was haben die Modepuppe Barbie und der Modehersteller Bogner gemein? Das "B". Um den Buchstaben als Firmenlogo streiten beide seit geraumer Zeit erbittert. Nun geht der Zwist in eine neue Runde.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Was haben die Modepuppe Barbie und der Modehersteller Bogner gemein? Das "B". Und um diesen Buchstaben als Firmenlogo streiten beide seit geraumer Zeit erbittert. Am Dienstag wurde wieder einmal vor der auf Markenrecht spezialisierten 33. Zivilkammer am Landgericht München I verhandelt - ohne Chance auf eine gütliche Einigung.

Den Zwist vom Zaun gebrochen hatte ursprünglich das Münchner Modeunternehmen. Seine Logos sind sowohl ein "B" im Kreis als auch ein kräftig-statisches "B". Dass Spielzeugfabrikant Mattel vor allem auch Accessoires im Umfeld der berühmten Barbie-Puppe mit einem lebendig-verspielten "B" kennzeichnet, war dem Skirennfahrer, Filmemacher und Designer Willy Bogner, Inhaber der gleichnamigen Bekleidungsfirma, ein Dorn im Auge. Er befürchtete eine Verwechslungsgefahr.

Nach wechselnden Erfolgen durch die Instanzen stellte schließlich der Bundesgerichtshof für diesen speziellen Fall sinngemäß fest, dass alle drei Spielarten des Buchstabens sehr unterschiedlich seien. Da in der Modebranche Einzelbuchstaben als Markenzeichen gebräuchlich seien, sei der durchschnittliche Kunde daran gewöhnt, das auseinanderzuhalten.

Mag es eine Art Retourkutsche sein, jedenfalls hat Mattel nun vor dem Münchner Gericht beantragt, das einfache Bogner-B, also den Buchstaben ohne Kreis, als Markenzeichen zu löschen: Es sei nicht als Marke benutzt worden und die Eintragung beim Markenamt damit hinfällig.

Bogner konterte sofort. Zwar sei das "B" im Kreis das typische Logo auf sehr vielen Kleidungsstücken. Doch werde das einfache "B" als Griffstück bei nahezu allen Reißverschlüssen verwendet. Ebenso auf vielen Mützen. Oder bei Brillen - hier allerdings nicht auf dem Bügel, sondern ebenfalls als Zipper-B der stets dazugehörenden Etuis.

Dem Verlauf der Verhandlung ist zu entnehmen, dass Bogners Chancen, den Angriff abzuwehren, nicht schlecht stehen. Nur für den Produktbereich Sportgeräte, etwa Ski, wird er möglicherweise nachgeben müssen. Das Gericht wird eine Entscheidung voraussichtlich im Januar verkünden.

© SZ vom 04.12.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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