Streit vor Gericht:Der gemopste Mops

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Der Mops als solcher gilt gemeinhin als gemütlich, liebenswürdig und friedlich. (Foto: picture alliance / dpa)

Ein Münchner klaut den Hund, den seine Ex-Freundin zuvor über Ebay verkauft hatte. Nun hat ihn ein Gericht wegen Körperverletzung verurteilt. Behalten darf er seinen Mops aber wohl.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Mops als solcher gilt gemeinhin als gemütlich, liebenswürdig und friedlich. Weniger friedlich indes scheint gelegentlich der Einfluss von Möpsen auf ihre Umgebung zu sein. Das Ebersberger Amtsgericht verurteilte nun einen 28-jährigen Münchner wegen Körperverletzung, Ursache der Tat: ein Mops.

"Bob Marley", so der Name des Mopses, verbrachte die ersten Jahre seines Lebens bei dem jungen Mann und seiner Freundin. Der 28-Jährige zog aus der Wohnung aus, als sie nicht mehr seine Freundin war, zurück blieben die gemeinsame Tochter - und Mops Marley. Der Hund wurde ihr bald zu viel, weshalb sie beschloss, dass Marley per Ebay für 250 Euro den Besitzer wechseln sollte.

Bald fand sich eine Familie aus Poing, die dem Mops ein neues Zuhause geben wollte. Als allerdings das frühere Herrchen Bob Marleys vom Mopsverkauf erfuhr, tat er alles, um seinen Liebling wiederzubekommen. Zunächst versuchte er, den Hund zurückzukaufen, bot sogar die Suche nach einem Nachfolger für Bob Marley an. Dessen neue Familie wollte den Mops aber "nicht für 5000 Euro hergeben", schilderte der junge Mann vor Gericht. Deshalb griff er zu drastischeren Mitteln - und nach dem Hund.

Als der im vergangenen Herbst mit seinem neuen Frauchen beim Gassigehen war, verwickelte der 28-Jährige sie in ein Gespräch, packte plötzlich Marley und brachte ihn zu sich nach Hause. Dort lebt der Mops bis heute, und wird es wohl auch weiterhin tun. Die neuen Besitzer haben sich bereits damit einverstanden erklärt, auf Marley zu verzichten, sollten Tierarztrechnung und Kaufpreis erstattet werden.

Geldstrafe unter Vorbehalt

Dass die Sache damit nicht erledigt war, liegt daran, dass die 23-Jährige Poingerin beim jüngsten Besitzerwechsel Marleys an der Hand verletzt wurde. Darum wurde Anklage wegen Raubes mit Körperverletzung erhoben. Dass er die junge Frau verletzt habe, räumte der 28-Jährige ein und entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten. Den Vorwurf des Raubes bestritt er aber vehement.

Er habe den Mops nicht gemopst, sondern lediglich dahin gebracht, wo er hingehöre. Wo Marley allerdings tatsächlich hingehört, darüber entspann sich eine längere juristische Debatte. Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte der Mops rechtmäßig den Besitzer gewechselt, die Käufer hätten nicht wissen können, dass die Ex-Freundin des Angeklagten zum Verkauf eventuell nicht berechtigt war. Damit sei Marley nicht mehr dessen Eigentum, ergo geraubt worden.

Für Raub spreche auch, dass der Angeklagte mit Gewalt vorgegangen sei, schließlich habe er eine Körperverletzung begangen. Und diese sei auch das einzige Delikt, dessen sich der junge Mann schuldig gemacht habe, erklärte die Verteidigung. Rauben können habe der Angeklagte dagegen nichts, denn Marley habe nie aufgehört, ihm zu gehören.

Das Gericht folgte der Argumentation weitgehend. Es sei kaum zu klären, wem Bob Marley im vorigen vergangenen Herbst tatsächlich gehörte, so Amtsrichter Markus Nikol. Der Angeklagte habe davon ausgehen können, dass er sich im Recht befand, als er den Mops an sich nahm. Die Verletzung der Geschädigten wertet das Gericht als fahrlässige Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 2800 Euro unter Vorbehalt. "Ein Täter-Opfer-Ausgleich erscheint hier aber deutlich sinnvoller", befand Nikol. Wenn der Verurteilte 2500 Euro bezahlt, die Kosten für Mops, Futter und Tierarzt sowie ein Schmerzensgeld, bleibt ihm die Geldstrafe erspart.

© SZ vom 21.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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