Oft sind es alltägliche Streitigkeiten, mit denen sich die Richter am Amtsgericht München beschäftigen müssen. Nicht so jedoch die Fehde zwischen zwei Frauen, die an diesem Dienstag verhandelt wurde. Anlass für deren Zwist war die Frage, welche der beiden berechtigt sei, ihr Auto auf einem Privatparkplatz an der Eduard-Schenk-Straße in Milbertshofen abzustellen.
Erst lieferten sich die beiden Kontrahentinnen, eine 53-Jährige Geschäftsfrau und eine dunkelhäutige Finanzberaterin, am frühen Morgen des 14. Juni vergangenen Jahres ein Wortgefecht. Dann fielen sie übereinander her. Die Geschäftsfrau soll der 40 Jahre alten Finanzberaterin "büschelweise" Haare ausgerissen, sie zu Boden gezogen und geschlagen haben. Aber auch die Finanzberaterin zeigte Zähne - im wahrsten Sinne des Wortes.
Sie biss der Geschäftsfrau in den rechten Unterarm. Als deren Lebensgefährte herbeieilte und dazwischen ging, um die Frauen, die "wie zwei Furien" miteinander gekämpft hätten, zu trennen, wurde auch er von der Finanzberaterin gebissen: Zweimal in den rechten Oberarm. "Fest wie ein Tier", habe die 40-Jährige sich "regelrecht verbissen", klagte der Kaufmann vor dem Amtsgericht.
Vorwurf von rassistischen Beleidigungen
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn und die Geschäftsfrau Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Finanzberaterin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, warf der 53-Jährigen zudem vor, sie habe sie rassistisch beleidigt. Mit den Worten "Nigger, was fällt Dir ein?" und "Geh raus aus meinem Parkplatz, geh raus Deutschland!", soll die Angeklagte sie angefahren haben. Und der Kaufmann habe ihr gedroht: "Jetzt kriegst a Fotzn." Der jedoch beteuerte bei seiner Vernehmung: "Diese Art von Sprache benutze ich nicht." Auch seine Partnerin bestritt entschieden, sich rassistisch geäußert zu haben.
Die Finanzberaterin hatte ihr Auto tatsächlich auf einem von zwei Stellplätzen eines Parkplatzes abgestellt, die der Geschäftsfrau und ihrem Lebensgefährten gehören. Die 53-Jährige hatte ihren Pkw in jener Nacht zwar problemlos parken können. Doch dass auf ihrem anderen Stellplatz ein Auto stand, das dort nicht hätte stehen dürfen, das habe sie geärgert. "Weil ständig Leute dort stehen", sagte die Angeklagte.
Wie das Gericht urteilte
Sowohl sie, als auch ihr Partner blieben dabei: Die Aggressionen seien von der Finanzberaterin ausgegangen. Aber auch die 40-Jährige bestand darauf, dass sie das Opfer sei und von den Angeklagten gleichzeitig mit Schlägen traktiert worden sei. Auch ein Video, das eine Bekannte der Finanzberaterin von der Auseinandersetzung gemacht hatte, vermochte keine Klarheit über den genauen Hergang des Streits zu schaffen.
Denn darauf ist so gut wie nichts zu sehen. Nur aufgeregte Stimmen sind zu hören: "Gehen Sie weg von ihr!, Halloooo, Schluss jetzt! Sind Sie denn völlig verrückt!" Da sich nicht mehr feststellen lasse, wer zuerst "gebissen und geschlagen" hat, forderte die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer, die Angeklagten freizusprechen. Und stellte die Frage: "Ob eine "derartige Auseinandersetzung notwendig war?" Richterin Gertrud Schröder schloss sich in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin an.