Streit um Papstpuppe:"Zweifel an der Rechtmäßigkeit"

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2006 ließ die Polizei eine Papstpuppe beim Christopher Street Day beschlagnahmen. Jetzt ist der Weg für eine Berufung offen.

Bernd Kastner

Der Papst beschäftigt weiter die bayerische Justiz. Das liegt nicht an Benedikt, sondern an ein paar schwulen Aktivisten, einem katholischen Geistlichen und der Münchner Polizei. Diese konfiszierte 2006 beim Christopher Street Day eine Papstpuppe auf dem Wagen des Hotels Deutsche Eiche, weil der Pontifex aus Pappe Kondome über den Fingern trug und Zitate ausgestellt waren. Damit wollten die Aktivisten die "schwulenfeindliche" Haltung des Vatikans dokumentieren.

Dürfte die Polizei die Papstpuppe beim CSD 2006 "verhaften"? Der Rechsstreit geht in die nächste Instanz. (Foto: Foto: Andreas Heddergott)

Hotel-Chef Dietmar Holzapfel will die Polizeiaktion für rechtswidrig erklären lassen, weil sie das Recht auf Meinungsfreiheit beschneide. Während das Verwaltungsgericht seine Klage zurückwies und eine Berufung ablehnte, erzielte Holzapfel nun vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Etappensieg: Die Berufung wurde zugelassen, "weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestehen".

Ausgelöst hatte den Polizeieinsatz an jenem Augustsamstag 2006, kurz vor dem Besuch des echten Papstes in München, ein katholischer Kaplan. Wenig später erklärte dieser in einem "Zeugenbericht" der Kripo sein Empfinden: Benedikt sollte als "Monster einer lüsternen Gesellschaft auf dem Marienplatz vorgeführt" werden. "Meine erste emotionale Reaktion dabei: Würde statt des Papstes Allahs Prophet derart an den Pranger gestellt, und ich wäre ein Moslem, ich würde mir jetzt sofort die nächste Bombe besorgen!"

Tat er aber nicht, weil er sich als Christ "auch in einem solchen Moment der Gewaltlosigkeit verpflichtet" fühle. Der Kaplan rief also nur in der Staatskanzlei an, bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Ausdrücklich dankte er dann der Polizei, "vor allem jenen Beamten, welche die Papst-Puppe 'verhaftet' und damit Benedikt XVI. die Entehrung (...) erspart haben."

Nun verlangt das Gericht eine "umfassende Prüfung", ob dies nicht doch das Grundrecht der schwulen Aktivisten verletzt hat. Der aufgebrachte Geistliche tut derweil alles, um seinerseits den Papst zu ehren. Seit 37 Jahren, so sagt er, stehe er regelmäßig an der Mariensäule vor dem Rathaus und bete den Rosenkranz. Ein Bild vom Papst habe er immer dabei.

© SZ vom 14.05.2009/dab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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