Streit um Kindergartenplatz in München:Allergiker-Kind fliegt aus Kita

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Das Risiko eines allergischen Schocks sei einfach zu groß: In München hat eine Kindertagesstätte ein hochgradig allergisches Kind rausgeschmissen. Die Eltern wehren sich gegen die Kündigung, doch das Amtsgericht hält die Entscheidung der privaten Einrichtung für rechtmäßig.

Ekkehard Müller-Jentsch und Martina Kollroß

Den passenden Kita-Platz für sein Kind zu finden, ist für Eltern oft schwierig und nervenaufreibend - und offenbar sind die Verträge für einen Platz auch nicht in Stein gemeißelt, wie nun das Münchner Amtsgericht entschieden hat. Demnach muss es ein berufstätiges Münchner Ehepaar hinnehmen, dass der Platz seines hochgradig allergischen Sohns ohne Angabe von Gründen überraschend gekündigt wurde.

"Bei der Betreuung von Kindergartenkindern gibt es kein übergeordnetes, einem Schulabschluss vergleichbares Ziel, das den Verbleib in einer Einrichtung zwingend notwendig macht": Das hat nun das Amtsgericht in München entschieden. (Foto: dpa)

Die angesehene private Einrichtung, die mehrere Kindertagesstätten in der Stadt und im Umland betreibt, hat sich der ganzheitlichen Erziehung von Geist, Seele und Körper verschrieben.

Einem Münchner Ehepaar erschien das ideal zu sein, zumal der fünfjährige Sohn als Allergiker einer individuell abgestimmten Erziehung und Betreuung bedarf. Ohne einer Klausel besondere Aufmerksamkeit zu schenken, in der eine beiderseitige Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen vereinbart ist, unterschrieben sie den Kita-Vertrag.

Für das Kind wurde dann eine Notfallkiste in der Kindertagesstätte deponiert, in der sich ein Allergiepass sowie verschiedene Medikamente für den Ernstfall befanden. Im Laufe der Zeit muss es aber zu Spannungen gekommen sein: So wurden offenbar die Betreuerinnen fortlaufend mit immer neuen Anweisungen konfrontiert - bis hin zu der Forderung nach einer "nussfreien Zone".

Jedenfalls bekamen die Eltern nach einiger Zeit ohne Angabe von Gründen im März 2011 die Kündigung. Sie protestierten: Es sei aus pädagogischer Sicht wichtig, die gesamte Kindergartenzeit in einer Einrichtung zu verbringen - deshalb dürfe eine Kündigung nur aus "erheblichen Gründen" erfolgen.

Die Kita-Leitung wich jedoch nicht zurück. Das Risiko eines allergischen Schocks des Kindes sei für die Mitarbeiter zu groß. Die Amtsrichterin gab der Kita recht: Deren Kündigungsklausel sei nicht zu beanstanden; nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches sei sogar eine Kündigung jeweils am 15. zum Monatsende ohne Angaben von Gründen zulässig. "Bei der Betreuung von Kindergartenkindern gibt es kein übergeordnetes, einem Schulabschluss vergleichbares Ziel, das den Verbleib in einer Einrichtung zwingend notwendig macht" - auch wenn es für die Eltern wünschenswert wäre, dass ihr Kind die gesamte Kindergartenzeit in einer Einrichtung verbringe. Dass Kita-Plätze in München knapp seien, spiele rechtlich ebenfalls keine Rolle.

© SZ vom 23.08.2011/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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