Wörthsee/Weßling:Wörthsee klagt weiter

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Gemeinde will Grundstück für Weßlinger Umfahrung behalten

Von Christine Setzwein, Wörthsee/Weßling

Wörthsee gibt nicht auf. Auch wenn die Chancen nicht zum Besten stehen, will die Gemeinde den Widerstand gegen die Enteignung eines Grundstücks auf der Trasse der geplanten Weßlinger Ortsumgehung nicht kampflos hinnehmen. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch wurde beschlossen, gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts zu klagen. Wie Bürgermeisterin Christel Muggenthal erläuterte, seien die Richter aus Zeitgründen zu wenig auf die Argumentation Wörthsees eingegangen und hätten das Interesse Weßlings höher gewichtet. Bekanntlich pressiert es den Nachbarn mit der Umgehungsstraße, für die es längst eine rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt. Bis zum Frühjahr 2015 sollen die Rodungsarbeiten über die Bühne gehen.

Bis 28. November muss der Anwalt von Wörthsee die Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss begründen. Vertreten wird die Gemeinde von der Münchner Kanzlei Döring und Spieß - die selbe Kanzlei, die auch schon für Weßling tätig war. Das wurde in der Sitzung ausgiebigst diskutiert. Gemeinderäte von Wörthsee-Aktiv sprachen von Interessenskonflikt und wollten einen anderen Rechtsanwalt beauftragen. Die Juristen im Gremium waren dagegen der Meinung, dass dies ein ganz normaler Vorgang sei, allein schon deshalb, weil es in München nur zwei, drei Büros gebe, die auf Enteignungsverfahren spezialisiert seien.

Wörthsee setzt auf die ungeklärten Eigentumsverhältnisse. Das Grundstück, um das es geht, gehörte früher einem Schulsprengel, der aus den Dörfern Drößling, Meiling, Unering, Oberalting und Steinebach bestand. Heute sind das alles Ortsteile der Gemeinden Seefeld und Wörthsee. Seefeld hat seinen Anteil bereits verkauft. Ob Wörthsee überhaupt der rechtmäßige Eigentümer ist, soll in einem Verfahren geklärt werden. Denn wer nicht Eigentümer ist, kann nicht enteignet werden, argumentieren die Wörthseer. Den Bau der Ortsumgehung wird das nicht verhindern.

© SZ vom 21.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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