Wörthsee:Von Crystal Meth ruiniert

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Gericht verurteilt 28-jährigen zu Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Wörthsee

Der schmächtige Angeklagte schloss die Augen, als die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen unerlaubten Besitzes und Handelns von Drogen forderte. Dem 28-Jährigen wurde am Dienstag vor dem Schöffengericht in Starnberg vorgeworfen, einer Münchner Arzthelferin zehn Gramm Marihuana verkauft zu haben, um daran zu verdienen. Verurteilt wurde der Wörthseer schließlich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung - mit der Auflage, seine stationäre Drogentherapie fortzuführen. Das Gefängnis bleibt dem Mechaniker erspart, wenn er sich an die Auflagen hält.

Das Marihuana habe er nur an die Arzthelferin verkauft, um sie privat näher kennenzulernen, sagte der angeklagte Mann im Prozess. Er beteuerte, ansonsten nur selbst konsumiert und Marihuana geraucht zu haben, um als Krebskranker seine Schmerzen zu lindern. Zeitweise hatte der 28-Jährige, der vor seiner Umschulung vier Jahre arbeitslos gewesen war, auch zur synthetischen Droge Crystal Meth gegriffen, die ihn gesundheitlich ruinierte. Die Arzthelferin bestätigte in der Verhandlung, ein einziges Mal etwas Marihuana von dem Wörthseer erworben zu haben. Das Verfahren gegen die 37-Jährige war gegen eine Auflage eingestellt worden.

Ein positives Bild von dem bisherigen Therapieverlauf des 28-Jährigen zeichnete der Entzugstherapeut als Zeuge vor Gericht. Wenn die stationäre Behandlung in den nächsten fünf Monaten weiterhin so erfolgreich verlaufe, habe der Patient "gute Chancen, seinen Arbeitsplatz zu erhalten", sagte der Therapeut. Wichtig sei aber auch die ambulante Nachsorge, um Rückfälle zu vermeiden. Dazu müsse der Angeklagte auch sein bisheriges soziales Umfeld verlassen. "Da sind wir dran", versicherte der Zeuge im Prozess.

Als "völlig überzogen" bezeichnete der Verteidiger das geforderte Strafmaß der Staatsanwältin, weil sie die damals "existenziell schwere Krankheit" seines bisher nicht vorbestraften Mandanten kaum berücksichtigt habe. Der tue aber alles, um seine Pflichten zum Drogenentzug zu erfüllen. Diesen Eindruck hatte auch Amtsrichterin Brigitte Braun von dem geständigen Angeklagten. Er war bereits in einer Verhandlung im Juni wegen Besitzes von Amphetaminen, Marihuana-Tabakgemisches und einer "falschen Verdächtigung" zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jetzt miteingerechnet, bei dem es auch um den Handel von Rauschgift ging. Das Gericht bewertete es positiv, dass sich der Angeklagte mittlerweile auf einem gute Wege befinde, sein "Leben in Ordnung zu bringen".

Bereits als Jugendlicher hatte er Rauschgift konsumiert und begann später, täglich zwei Gramm Marihuana zu rauchen. Nach eigenen Angaben besorgte er sich seit dem 21. Lebensjahr auch die Droge Crystal Meth, was ihn gesundheitlich kaputt gemacht habe. Aufgeflogen war das Drogenleben, weil bei einer illegalen Müllentsorgung Rauschgift-Utensilien gefunden worden waren. Die Fahnder durchsuchten daraufhin die Wohnung des Verdächtigen und wurden fündig.

© SZ vom 25.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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