Wörthsee:Heißes Gerangel

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26-Jähriger drückt einen Kumpel im Streit an den glühenden Ofen. Das Opfer erleidet schwere Brandverletzungen

Von Armin Greune, Wörthsee

Schwere Verbrennungen hat sich ein 21-jähriger Seefelder bei einer Rangelei in der Küche eines Freundes in Wörthsee zugezogen. Weil dessen 26-jähriger Nachbar ihn dabei gegen den glühenden Holzofen drückte, erlitt er großflächige Brandwunden am Oberarm und an der Hüfte: "Ich bin acht Wocha lang lahm g'legen und es ist ned amoi a Entschuldigung 'komma", sagte der Seefelder vor Gericht aus. Dass die Blessuren so heftig ausfielen, war freilich auch seinem Alkoholkonsum zu verdanken: Mit fast 1,7 Promille im Blut war er so stark narkotisiert, dass er den Schmerz erst nach einigen Sekunden Kontakt mit dem Ofen bemerkte.

Als er sich dann losreißen konnte, weil ein Saufkumpan zwischen die Streithansel trat, blieb ein Hautfetzen am Ofen kleben. Nach der ambulanten Erstversorgung musste der Seefelder zwei Monate lang jeden zweiten Tag zur Wundversorgung ins Krankenhaus, sechs Wochen lang verspürte er Schmerzen. Inzwischen sei es relativ gut verheilt, aber Narben blieben - auch seelisch: Seit dem Vorfall habe er mit dem vormaligen Spezl nicht mehr gesprochen, obwohl man nach wie vor den gleichen Bekanntenkreis habe. Trotz einiger Erinnerungslücken war sich das Opfer sicher, dass der 26-Jährige absichtlich handelte: "Versehentlich war's ned, er hat mi' an der Gurgel 'packt und richtig hidruckt".

Der Angeklagte beteuerte hingegen, er habe "das mit dem Ofen gar nicht so mitgekriegt". Man sei in Streit geraten, weil der Seefelder die Mutter eines Freundes "angebaggerte". "Er hatte zu viel getrunken", sagte der 26-jährige aus - der zur Tatzeit immerhin auch 1,0 Promille hatte. Nachdem ihn der Seefelder gegen einen Kühlschrank gestoßen hatte, habe man sich gegenseitig hin- und hergeschoben: "Ich wollte ihm aber nicht wehtun". Richterin Christine Conrad hatte daran allerdings ihre Zweifel, als sie die Fotos der Brandwunden betrachtete: "Da müssen sie schon lange zugedrückt haben". Von "gefühlten zehn Sekunden" sprach ein 21-jähriger Zeuge. Das Opfer habe dennoch nicht aufgeschrien, sondern nur "irgendwas gefaselt". Der Inninger, der noch immer mit Täter und Opfer befreundet ist, war bei dem Gelage am 17. Oktober als Einziger nüchtern geblieben, um als Fahrer zu dienen. Er glaubte, dass dem Angeklagten "nicht bewusst war, dass da der Ofen war."

Für das Gericht war damit dennoch der Tatvorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt - wenn auch "an der untersten Grenze", wie Conrad erklärte. Der Angeklagte habe mit seinem gewaltsamen Vorgehen die schweren Verletzungen zwar nicht beabsichtigt , aber doch "billigend in Kauf genommen". Sie verurteilte den arbeitslosen Wörthseer, der allein zwei Kinder groß ziehen muss, deshalb zur Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Die Staatsanwältin hatte sogar 180 Tagessätze gefordert. Wie Conrad beklagte sie, dass der Angeklagte auch vor Gericht kein Wort des Bedauerns für das Opfer fand. Die Entschuldigung fand dann aber nur unter Ausschluss der Frauen doch noch statt: Schweigend, aber mit festem, männlichem Händedruck vor dem Gerichtssaal.

© SZ vom 20.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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