Wörthsee:Einsichtiger Angeklagter

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Drogensüchtiger zeigt sich vor Gericht therapiewillig

Von Christian Deussing, Wörthsee

Der hagere, krebskranke Mann hat schon als Jugendlicher Rauschgift konsumiert und raucht noch immer täglich zwei Gramm Marihuana. Diesen Stoff haben Fahnder neben Amphetaminen und einem Marihuana-Tabakgemisch vor elf Monaten in der Wohnung des Mechanikers in Wörthsee in nicht geringer Menge entdeckt. Die Drogen befanden sich in einem Alukoffer und in einer Blechdose. Nun hatte sich der 27-Jährige vor dem Schöffengericht in Starnberg zu verantworten - auch wegen falscher Verdächtigungen, denn er hatte zwei Bekannte als angebliche Lieferanten damals im Polizeiverhör beschuldigt.

Der Angeklagte wurde insgesamt zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem eiligst ambulant oder stationär eine Drogentherapie beginnen, sonst erfolgt die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Zudem wurde ihm im Prozess dringend geraten, nicht wieder zur hochgefährlichen Droge Crystal zu greifen, unter deren gravierenden Folgen er weiterhin leidet. Der sachverständige Mediziner erklärte, dass auch der dauerhafte Marihuana-Konsum des Angeklagten das "Maß der gesundheitlichen Verträglichkeit weit überschreitet". Doch die Drogenabhängigkeit habe bislang zu "keiner psychischen Erkrankung" geführt, erläuterte der Gutachter.

In der Verhandlung versuchte der 27-Jährige seine Falschaussagen ohne Winkelzüge plausibel zu begründen. "Ich bin zum ersten Mal verhaftet worden und habe Angst gehabt, ins Gefängnis zu kommen." Er habe aber später eingesehen, dass seine Angaben strafrechtlich verfolgt würden. Hierbei fand es jetzt der Staatsanwalt indes besonders verwerflich, dass der Konsument seinerzeit auch eine befreundete Person zu Unrecht bezichtigt hatte, Rauschgift für ihn besorgt zu haben. Aber auch der Ankläger bescheinigte dem Wörthseer, mittlerweile eine "gefestigte Lebenssituation" mit geregelter Arbeitszeit von bis zu acht Stunden täglich vorweisen zu können - und das bei der mangelnden Gesundheit.

Das Pensum fand auch Richterin Brigitte Braun "beachtlich". Sie verwies jedoch auch darauf, dass sich der Angeklagte "trotzdem erheblich strafbar" gemacht habe. Er wirke allerdings "therapiewillig", meinte die Richterin. Sie sah zudem von einer Geldauflage von 1800 Euro ab, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Dem Angeklagten wird nun auch ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, damit er endgültig auf die richtige Spur kommt.

Zuvor hatte der Verteidiger plädiert, dem Mann die Chance zu geben, sich einer geeigneten Therapie zu unterziehen. Denn sein Mandant sei bereits "erheblich durch Crystal und Krebs gestraft", betonte der Anwalt.

© SZ vom 30.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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